Kunst am Bau, Neubau Büro- und Laborgebäude, Erlangen Referenznummer der Bekanntmachung: B60/42252476
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunst am Bau, Neubau Büro- und Laborgebäude, Erlangen
Das Thema des Wettbewerbs lautet: „Begegnungen“. Es beinhaltet die folgenden Themenkreise:
— Forschung und Kunst
— Mobilität, Verweilen, Kommunizieren,
— Identität eines modernen Forschungszentrums
Der Der Auslober wünscht die Realisierung einer künstlerischen Idee, die geeignet ist, in einheitlicher Formensprache die unterschiedlichen Wettbewerbsbereiche – sowohl Außen als auch Innen – miteinander zu verbinden.
Die Nutzung des Gebäudes, die daraus entwickelte Architektur, die Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten sollen in angemessener Weise in der Entwurfsidee zum Ausdruck kommen.
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die künstlerische Konzeption und deren Umsetzung in einen realisierbaren Entwurf.
Forschungszentrum Jülich GmbH Gebäude 60.08 HI ERN Neubau Büro- und Laborgebäude Außenstelle Erlangen
Der Auslober beabsichtigt die Gestaltung geschossübergreifender künstlerischer Elemente ausschließlich im Bereich des Atriums. Die Gestaltung soll mit skulpturalen und/oder farbigen Komponenten eine Lichtinstallation zum Ziel haben. Die architektonischen und technischen Gegebenheiten und die Funktion des Atriums als Zugang und als zentraler Ort des Gebäudes sind bei der künstlerischen Gestaltung zu berücksichtigen. Die Fortführung der gestalterischen Ausformulierung des Beleuchtungskonzepts des Atriums ist Bestandteil der Aufgabe. Das in den Plänen und den Visualisierungen dargestellte Beleuchtungskonzept erfüllt die technischen und rechtlichen Anforderungen und ist Bestandteil bereits erfolgter Beauftragungen. Modifizierungen durch den künstlerischen Beitrag, im Sinne eines integrierten Gesamtlichtkonzepts, sind im Rahmen einer überschaubaren Realisierbarkeit, durchaus wünschenswert.
Rahmenbedingungen Architektur und Technik unter 14.
Den Teilnehmern ist die Wahl der Lichtquelle / der Leuchtmittel freigestellt, sofern es sich um handelsübliche Leuchtmittel handelt. Speziallampen für Film, TV, Bühne, Labor, etc. sowie Sonderanfertigungen sind möglichst zu vermeiden, jedoch zulässig, wenn eine potentielle Austauschbarkeit oder Nachfertigung gegeben ist. Als handelsübliche Leuchtmittel sind Halogen-Glühlampen zwar nicht ausgeschlossen, sollten aber aufgrund der unwirtschaftlichen Betriebsweise (Lichtausbeute und Lebensdauer) vermieden werden. Es werden LED-Leuchten bevorzugt.
Auf die Vermeidung von Blendung wird großer Wert gelegt.
Diffus nach oben abstrahlende Leuchten insbesondere Bodeneinbauleuchten sollten vermieden werden.
Die jeweils geltenden EN Normen für Innen- und Außenbeleuchtung sind als Richtlinie aufzufassen und durch das Kunstwerk nicht zwingend Buchstabengetreu einzuhalten, insbesondere bezüglich der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. Ungleichmäßigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sehr attraktives Gestaltungsmittel sein. Die Ungleichmäßigkeit darf die Sicherheit der Personen nicht beeinträchtigen. Gesetzlich vorgeschriebene Grundbeleuchtungsstärken sind einzuhalten.
Die verwendeten Materialien müssen beständig und wartungsarm sein, jede Verletzungsmöglichkeit muss ausgeschlossen sein, eine Beeinträchtigung durch zusätzliche Brandlasten muss ausgeschlossen sein.
Es wird Wert darauf gelegt, dass das Kunstwerk oder die Lichtanteile des Gesamtkunstwerks auch bei Tageslicht oder ausgeschalteter Stromversorgung Wirkung zeigen.
Die Regelung der Haftung, insbesondere für die lichttechnische Funktionsfähigkeit, erfolgt im Rahmen der Beauftragung.
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die künstlerische Konzeption in einem realisierbaren Entwurf und deren Darstellung.
Die spätere planerische Umsetzung sowie die Ausführung (Fertigung, Lieferung, Montage und Anschlüsse an die bauseitig vorhandene technische Infrastruktur) werden durch den Träger des 1. Preises innerhalb des angeführten Budgets bzw. des verbindlichen Angebots erfolgen. Ausführungsleistungen sind durch fachkundiges Personal zu erbringen.
Es ist ein Wettbewerb mit einem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren nach dem Leitfaden „Kunst am Bau Stand 2012-09“ geplant. Nach dem Auswahlverfahren wird mit maximal 7 Teilnehmern das Verfahren fortgeführt.
1.3.2. Zwei Teilnehmer werden gesetzt zugeladen:
Yoshiyuki Miura Margarete-Schütte-Lihotzky-Straße 30 80807 München Frau Brigitte Kowanz Vorgartenstraße 154/4 A-1020 Wien 1.3.3. Die Auswahl der weiteren fünf Bewerber erfolgt durch eine Auswahlkommission, in der Auslober, Nutzer, Kunstsachverständige und Bauherr vertreten sind. Die zwei gesetzten und die fünf ausgewählten Teilnehmer sollen gegen ein Honorar in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR einen Wettbewerbsentwurf abliefern. Die Auswahlkommission benennt auch 2 mögliche Nachrücker mit Reihenfolge. Ein Platz der Auswahl wird für junge Künstler/Innen (< 35 Jahre) reserviert.
1.3.4. Die Mitglieder der Auswahlkommission sollen nicht im selben Verfahren auch stimmberechtigte Jurymitglieder sein. Im Sinne eines durchgängigen und zielgerichteten Wettbewerbsverfahrens wird der für den Vorsitz der Jury vorgesehene Herr Jürgen Minkus, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats der Stadt Köln, an beiden Auswahlverfahren teilnehmen. Herr Jürgen Minkus soll zur Leitung der Verfahren vorgeschlagen werden und ist insofern in beiden Verfahren stimmberechtigt vorgesehen.
1.3.5. Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer wird bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für eine Bewerbung der Künstler und Künstlerinnen ist ein Wohnsitz im Bereich der Europäischen Union bzw. gleichberechtigt assoziierter Länder. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies zumindest für einen Teilnehmer der Gemeinschaft.
Sie versichern, dass Sie:
a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträgezurgesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind;
b) keine schwere Verfehlung u. a. der nachstehenden Art begangen habe/haben:
— vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung.
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. die Beteiligungen/Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligungen/Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
c) die Beschäftigten – soweit erforderlich – bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben;
d) über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahreneröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
e) sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
f) wir nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
g) wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
h) wir in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug aufunsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler/-gruppen, die bereits vergleichbare Projekte realisiert haben.
Zusätzlich: Berücksichtigung junger Künstler (unter 40 Jahre).
Leitfaden Kunst am Bau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4. Später eingehendeBewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat.
Und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrift vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen ist.
e) Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden soll. werden vor Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de/