Interimsvergabe Rettungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0314-38-20-BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Rettungsdienstleistungen
Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen in den Zuständigkeitsbereichen der Rettungswachen Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin und Windeck.
Rettungswachen Neunkirchen-Seelscheid und Much
Rettungswache Neunkirchen-Seelscheid Heckenhofstraße 2a, 53819 Neunkirchen – Seelscheid Gemeindegebiete Neunkirchen – Seelscheid und Much sowie Teilbereiche der Stadtgebiete Lohmar, Siegburg und Troisdorf
Rettungswache Much Zanderstraße 36, 53804 Much
— Vorhaltung und Betrieb einer Rettungswache in Neunkirchen-Seelscheid;
— Besetzung und Betrieb von 2 Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (täglich 7-18 Uhr);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (Montag-Samstag, 8-17 Uhr, ohne Feiertage);
— stundenweise Vorhaltung weiterer Rettungsmittel (Reserve und Erweiteter Rettungsdienst);
— Betrieb einer Rettungswache in Much;
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggeber (täglich – 24 Stunden).
Rettungswachen Windeck, Eitorf und Ruppichteroth
Rettungswache Windeck Rot-Kreuz-Str. 1-3, 51570 Windeck Gemeindegebiete Eitorf und Windeck
Teilbereiche der Gemeindegebiete Much und Ruppichteroth sowie des Stadtgebietes Hennef
Rettungswache Eitorf Forster Str. 27, 53783 Eitorf
Rettungswache Ruppichteroth Sankt-Florian-Straße 8 53809 Ruppichteroth
— Vorhaltung und Betrieb einer Rettungswache in Windeck;
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (täglich, 7-23 Uhr);
— stundenweise Vorhaltung weiterer Rettungsmittel (Reserve und Erweiterter Rettungsdienst);
— Vorhaltung und Betrieb einer Rettungswache in Eitorf;
— Besetzung und Betrieb von 2 Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Besetzung und Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeug des Auftraggebers (täglich 24 Stunden);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (Montag-Freitag, 7-20 Uhr, außer an Feiertagen);
— Betrieb einer Rettungswache in Ruppichteroth;
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (Montag-Samstag, 8-20 Uhr, außer an Feiertagen).
Rettungswache Sankt Augustin
Rettungswache Sankt Augustin
Alte Heerstraße 38
53757 Sankt Augustin
Stadtgebiet Sank Augustin sowie Teilbereiche der Stadtgebiete Hennef und Königswinter
— Vorhaltung und Betrieb einer Rettungswache in Sankt Augustin;
— Besetzung und Betrieb von 3 Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (täglich 7-20 Uhr);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (Montag-Freitag, 8-18 Uhr, ohne Feiertage);
— stundenweise Vorhaltung weiterer Rettungsmittel (Reserve und Erweiteter Rettungsdienst).
Rettungswache Rheinbach
Rettungswache Rheinbach
Boschstraße 5
53359 Rheinbach
Stadtgebiete Meckenheim und Rheinbach sowie Teilbereiche der Gemeinden Swisttal
— Vorhaltung und Betrieb einer Rettungswache in Rheinbach;
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Besetzung und Betrieb eines Rettungswagen des Auftraggebers (täglich, 7-20 Uhr);
— Besetzung und Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges des Auftraggebers (täglich – 24 Stunden);
— Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagen (täglich – 24 Stunden);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (Montag-Freitag, 7-19 Uhr, ohne Feiertage);
— Vorhaltung und Betrieb eines Krankentransportwagen (Montag-Samstag, 8-15 Uhr, ohne Feiertage);
— stundenweise Vorhaltung weiterer Rettungsmittel (Reserve und Erweiteter Rettungsdienst).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für die vorliegende Interims-Vergabe von Rettungsdienstleistungen für 7 bzw. 9 Monate zur Vorbereitung und Durchführung eines EU-weiten Verfahrens zur Beauftragung dieser Leistungen für einen mehrjährigen Zeitraum findet das förmliche Vergaberecht gemäß § 107 Abs. 4 GWB keine Anwendung.
Unabhängig hiervon wäre die interimsweise Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen unter Anwendung des förmlichen Vergaberechts zulässig, da neben den Voraussetzungen für eine Interimsvergabe zur Verhinderung eines andernfalls drohenden vertraglosen Zustands im Bereich der Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vollumfänglich erfüllt sind.
Zum Zwecke der Beauftragung der Rettungsdienstleistungen für einen mehrjährigen Zeitraum soll ein EU-weites transparentes Verfahren durchgeführt werden. Die bisherigen Verträge enden mit Ablauf des 31. März bzw. 31. Mai 2021, so dass zur lückenlosen Sicherstellung der Rettungsdienstleistungen als Leistungsausführungsbeginn der 1. April bzw. 1. Juni 2021 zu gewährleisten ist.
Dementsprechend war eine Veröffentlichung des Verfahrens im ersten Quartal, jedenfalls aber spätestens bis Ostern 2020 geplant. Der Veröffentlichungszeitpunkt wurde festgelegt, um gemessen an den Anforderungen für die Angebotserstellung eine angemessene Angebotsfrist und im Anschluss an die Beauftragung eine angemessene Vorbereitungszeit bis zur Aufnahme der Leistungen (einschließlich Gestellung von geeigneten Rettungswachenstandorten) sicherzustellen.
Dieser Zeitpunkt konnte jedoch trotz sorgfältiger Planung aufgrund der Auswirkungen der SARS-CoV-2--Pandemie beginnend im März 2020 nicht eingehalten werden. Durch die Personalsituation aufgrund der umfassenden Bindung zur Bewältigung der Krisenstabsarbeit in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie ist die Wahrung der Vergabefristen in 2020 bezogen auf den Leistungsausführungsbeginn zum 1. April bzw. 1. Juni 2021 nicht mehr möglich.
Mit Blick auf die geschuldete Leistung, wonach überwiegend auch geeignete Rettungswachenstandorte innerhalb bestimmter Standort-Radien zur Verfügung zu stellen sind, wäre jede gegenüber der Planung von ca. 6 Monaten verkürzte Vorbereitungszeit unter zusätzlicher Berücksichtigung des Fachkräftemangels im Rettungsdienst insbesondere für Bewerber, die bisher nicht in den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises eingebunden sind, zu kurz. Gleiches gilt für eine deutlich verkürzte Angebotsfrist.
Die derzeitigen Umstände und Entwicklungen in Folge der Pandemie waren für den Rhein-Sieg-Kreis trotz sorgfältiger Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts und der bewährten Praxis im betreffenden Bereich noch im März 2020 nicht ab- oder vorhersehbar.
Der Verlängerungszeitraum beschränkt sich auf den Zeitraum, der nach gegenwärtiger Einschätzung mindestens benötigt wird, um den Abschluss der Vorbereitungen und die Durchführung des EU-weiten Verfahrens einschließlich einer angemessenen Vorbereitungszeit bis zum Leistungsausführungsbeginn sicherstellen zu können. Die im § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vorgesehene Limitierung der Auftragserweiterung auf 50 % des Gesamtauftragswertes wird durch die Verlängerung der (ursprünglich) für 60 Monate abgeschlossenen Verträge um 7 bis zu 9 Monate nicht erreicht.
Eine über die Bestandsdienstleister hinausgehende Einbeziehung weiterer, insbesondere solcher Bieter, die noch nicht im Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises eingebunden sind, kam für den Interimszeitraum aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aber auch mit Blick auf die lückenlose Sicherstellung der Leistungen ab dem 1. April bzw. 1. Juni 2021 nicht in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rettungswachen Neunkirchen-Seelscheid und Much
Postanschrift: Einsteinstraße 13
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rettungswachen Windeck, Eitorf und Ruppichteroth
Postanschrift: Rot-Kreuz-Str. 3
Ort: Windeck
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rettungswache Sankt Augustin
Postanschrift: Erna-Scheffler-Str. 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rettungswache Rheinbach
Postanschrift: Erna-Scheffler-Str. 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verlängerung der bestehenden Dienstleistungsvereinbarungen erfolgt unter Anwendung der Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das förmliche Vergaberecht findet keine Anwendung. Diese Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis.
Die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen an den Rettungswachen Neunkirchen-Seelscheid, Much, St. Augustin und Rheinbach laufen mit Ablauf des 31.3.2021 ohne Nachfolgeregelung aus. Für die Rettungswachen Ruppichteroth, Windeck und Eitorf gilt dies mit Ablauf des 31.5.2021.
Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie war es dem Auftraggeber einerseits aufgrund der umfassenden Einbindung der Rettungsdienstunternehmen und dem damit einhergehenden Erfordernis einer angemessenen Verlängerung der Angebotsfrist sowie andererseits aufgrund der umfassenden Bindung der kreiseigenen personellen Ressourcen in der Krisenstabsarbeit nicht möglich, die Vergabe- und Vertragsfristen bis zum geplanten Leistungsbeginn einzuhalten. Dadurch droht unmittelbar ein vertragsloser Zustand ab dem 1.4.2021 bzw. 1.6.2021, der zu einer erheblichen Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung führt, der weder für den Auftraggeber vorhersehbar war noch diesem zuzurechnen ist.
Der Auftraggeber hat daher die bestehenden Öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Bestandsdienstleistern für einen Interimszeitraum von sieben bzw. neun Monaten bis zum 31.12.2021 verlängert.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Zum Schutz öffentlichen Interesses, den berechtigten Interessen der Auftragnehmer sowie zur Vermeidung der Beeinträchtigung eines unlauteren Wettbewerbs wurden in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 6 Vergabeverordnung (VgV) nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte/Los angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYWCE.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.