Lieferung von 7 Stück Low-Entry-Soloomnibusse (Linienomnibusse)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geilenkirchener Kreisbahn 1
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.west-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 7 Stück Low-Entry-Soloomnibusse (Linienomnibusse)
Lieferung von 7 Stück Low-Entry-Soloomnibusse (Linienomnibusse). Die WestVerkehr GmbH als kommunales Nahverkehrsunternehmen der Region Heinsberg beabsichtigt, die 7 Fahrzeuge für bestehende Schnellbuslinien einzusetzen.
52511 Geilenkirchen
Lieferung von 7 Stück Low-Entry-Soloomnibusse. Die WestVerkehr GmbH als kommunales Nahverkehrsunternehmen der Region Heinsberg beabsichtigt, die 7 Fahrzeuge für bestehende Schnellbuslinien einzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt sein. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
3. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Nachweis einer mindestens 4-jährigen Produktion und Auslieferung von Low-Entry-Soloomnibussen für den ÖPNV-Betrieb innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz,
2. Mindestens 5 Nachweise (gleiche Größenordnung wie diese Ausschreibung) des Einsatzes vergleichbarer Fahrzeuge in einem bestehenden Linienbetrieb innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz,
3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/ Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems im Bieterunternehmen),
4. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/ Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Bieterunternehmen),
5. Angabe der vom Auftraggeber aus gesehen nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen und Mängelansprüche kurzfristig ausliefern/ausführen und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Instandsetzungsarbeiten vornehmen kann.
Die WestVerkehr GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die WestVerkehr GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten;
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und — die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern verhandelt, sofern ausreichend Angebote eingegangen sind. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden. Alle nicht weiter am Verfahren beteiligten Bieter erhalten eine Zwischeninformation. Diese Bieter werden nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen, sondern bleiben als Reservebieter erhalten. Sie werden jedoch nur und erst dann wieder in das Verfahren einbezogen, wenn die Verhandlungen mit dem/den bevorzugten Bieter(n) nicht (mehr) erfolgversprechend sind.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.