Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption – 0061-RVBEITR.34-2018 Referenznummer der Bekanntmachung: 0061-RVBEITR.34-2018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption – 0061-RVBEITR.34-2018
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Atazanavir
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Atazanavir enthalten.
Brivudin
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Brivudin enthalten.
Bupropion
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Bupropion enthalten.
Ceftriaxon
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Ceftriaxon enthalten.
Darunavir
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Darunavir enthalten.
Efavirenz
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Efavirenz enthalten.
Efavirenz und Emtricitabin und Tenofovir
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Efavirenz und Emtricitabin und Tenofovir enthalten.
Enoxaparin
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Enoxaparin enthalten.
Fentanyl
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fentanyl enthalten.
Palonosetron (parenteral)
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Palonosetron (parenteral) enthalten.
Piracetam
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Piracetam enthalten.
Pregabalin (flüssig)
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Pregabalin (flüssig) enthalten.
Travoprost und Timolol
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Travoprost und Timolol enthalten.
Trazodon
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Trazodon enthalten.
Urapidil
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Urapidil enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Atazanavir
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brivudin
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bupropion
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ceftriaxon
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Darunavir
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Efavirenz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Efavirenz und Emtricitabin und Tenofovir
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Enoxaparin
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fentanyl
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Palonosetron (parenteral)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Piracetam
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pregabalin (flüssig)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Travoprost und Timolol
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trazodon
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Urapidil
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 1, 5, 7, 8, 13, 17, 18, 19, 21, 34, 35, 37, 45, 46, und 47 sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0061-RVBEITR.34-2018. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zu den Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen Atazanavir, Bupropion, Brivudin, Ceftriaxon, Darunavir, Efavirenz, Efavirenz und Emtricitabin und Tenofovir, Enoxaparin, Fentanyl, Palonosetron (parenteral), Piracetam, Pregabalin (flüssig), Travoprost und Timolol, Trazodon, Urapidil abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu diesen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen wurden gekündigt. Ein Vertragsabschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0061-RVBEITR.34-2018 bleibt weiterhin möglich.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.