EU-weite Ausschreibung Lieferung Fahrgestelle für Abfallsammelfahrzeuge (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: 335.199
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung Lieferung Fahrgestelle für Abfallsammelfahrzeuge (Rahmenvereinbarung)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von jährlich ca. 7 bis 12 (im Jahr 2021 ca. 18 bis 22) Zweiachs- bzw. Dreiachs-Fahrgestellen
Für Abfallsammelfahrzeuge eines Fahrgestellherstellers.
Die Fahrgestelle werden nachfolgend von einem Dritten zu kompletten Abfallsammelfahrzeugen Zusammengebaut.
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 2 Jahren bis Dezember 2022, mit einer Zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal Dezember 2024, mit einem
Fahrgestellhersteller bzw. -lieferanten abgeschlossen.
Vereinbarte Nebenleistungen:
— Zulieferung der Fahrgestelle an einen oder mehrere vom Auftraggeber benannte Aufbauhersteller (Montagestandort in Deutschland) auf Abruf des Auftraggebers;
— Schulung des Bedien- und des Werkstattpersonals des Auftraggebers;
— Spezialwerkzeug für Wartung und Reparatur der Fahrgestelle (Option).
Erfüllungsort/Hauptort der Ausführung der Lieferleistungen ist der Produktionsstandort des durch den Auftraggeber beauftragten Aufbauherstellers in Deutschland.
s. II.1. 4).
Vgl. Ziff. II.2.11).
— Die Vereinbarung verlängert sich maximal zweimalig um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2024) sofern diese nicht jeweils vom Auftraggeber bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vereinbarungslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption);
— Lieferung Spezialwerkzeug (Option).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre (2017 bis 2019) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
Eigenerklärung über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen
Fahrgestellen für Zweiachs-Heckladerfahrzeuge und Dreiachs-Heckladerfahrzeuge
Eigenerklärung über die Lieferung von mindestens 5 baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Zweiachs-Heckladerfahrzeuge und mindestens 15 baugleiche oder ähnlichen Fahrgestellen für Dreiachs-Heckladerfahrzeuge zur Sammlung von Haushalts- und Gewerbeabfällen in Deutschland im Zeitraum 2017 bis August 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zu Ziff. I.3) „Kommunikation“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)“ an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYWBW
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.