Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/001/03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Overfeldweg 55
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ivl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte Los 3
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Aufstellung von Laser-Multifunktionsgeräten (zur Miete) einschließlich geräte- und laufzeitbezogener Lizenzen für die Software Safe-Q des Herstellers Y-Soft, Service und Druck- und Kopiervolumen.
Energieversorgung Leverkusen GmbG & Co. KG Overfeldweg 23
51371 Leverkusen und unmittelbare Beteiligungsgesellschaften der EVL
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung in 4 Losen ohne Abnahmeverpflichtung über die Vermietung und die Aufstellung von Laser-Multifunktionsgeräten (Schwarz/weiß bzw. Farbe) vom Tischgerät (A4) bis zum Produktionsdrucker Hausdruckerei (A4 und A3) nebst Zubehör und den zum Betrieb dieser Geräte
Erforderlichen technischen Support.
Die Geräte sind jeweils zur Miete mit Servicepauschale (insbesondere für die Sicherstellung des laufenden Gerätebetriebes und die Störungsbeseitigung), geräte- und laufzeitbezogenen Lizenzen für die Software Safe-Q des Herstellers Y-Soft, Druck- und Kopiervolumen für eine Laufzeit von jeweils 6 Jahren zu überlassen und betriebsfertig am Zielort aufzustellen. Die Betriebsbereitschaft ist während der vertraglich vorgesehenen Mietdauer aufrecht zu erhalten. Verbrauchsmaterial, das nicht zur Entsorgung im Hausmüll zugelassen ist, ist auf eigene Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen.
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Derzeit ist ein Gesamtbedarf von ca. 240 Geräten (Lose 1 bis 4) bekannt (unverbindlich). Eine Mindestabnahmegrenze wird nicht zugesagt. Die
Höchstabnahmegrenze liegt bei 300 Geräten. Die Rahmenvereinbarung verleiht keine Exklusivität.
Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.
Hinweise:
Diese Rahmenvereinbarung wird hinsichtlich der Lizenzen für die Software Safe-Q des Herstellers Y-Soft produktspezifisch ausgeschrieben, da die ivl bereits über eine Vielzahl an Multifunktionsgeräten verfügt, bei denen diese Software zum Einsatz gelangt (bestehende Systemumgebung). Die bei der ivl bereits mit Safe-Q vorhandenen Multifunktionsgeräte und die vorliegend ausgeschriebenen Geräte müssen untereinander kompatibel, miteinander vernetzt und einheitlich bedienbar sein. Darüber hin-aus muss die Follow-me-print-Funktion für alle über das Netzwerk eingebundenen Geräte einheitlich gewährleistet sein. Laser-Multifunktionsgeräte sind erforderlich, um die erforderliche Qualität für ganzseitige Drucke auf Standardpapier sicherzustellen.
Optional sind Stundenlohnarbeiten, die nicht über die Pauschale abgegolten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
2. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Zu (1.):
Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaft-pflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 0,2 Mio. EUR (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Zu (2.):
Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt:
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung.
Jede Referenz ist umfassend darzustellen und mit ihrem dem Empfänger (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) der umfassten Referenzleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung Erbringungszeitraum anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
Verlangt werden mindestens 3 geeignete Referenzen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit von Referenzen obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Die Referenzerläuterung kann bei Bedarf auf Beiblättern zum Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtliche folgenden Merkmale aufweisen:
Los 3: Lieferung und Aufstellung von mindestens 8 Multifunktionsgeräten (zur Miete) einschließlich geräte- und laufzeitbezogener Lizenzen für die Software Safe-Q des Herstellers Y-Soft, Service und Druck- und Kopiervolumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7YWS0
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.