Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen für den „BildungsCampus Neuenhof" in Siegburg, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: ZVF36/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen für den „BildungsCampus Neuenhof" in Siegburg, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums
Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleitungen für die Freianlagen gem. § 39 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013 und richtet sich an Landschaftsarchitekten/innen und Ingenieure/ innen. Die Leistungen für die Objektplanung, Projektsteuerung und TGA sind schon im Planungsteam eingebunden. Für die Planung wird ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
53721 Siegburg
Beschreibung des Vorhabens
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt, das Schulzentrum an der Zeithstraße 72 in den nächsten Jahren zu sanieren, zu modernisieren und zu erweiterrn.
Der gesamte Komplex umfasst ca. 14 300 qm Bruttgrundfläche Schulgebäude und ca. 3.100 qm Sporthalle/Mensa und besteht aus folgenden Baukörpern:
— Schulgebäude Baujahr 1973;
— Sporthalle/Mensa Baujahr 1973;
— Pavillon Baujahr 1980;
— Pavillon Baujahr 2009;
— Anbauten Baujahr 1997 bzw. 2008;
— Container/Pavillon Baujahr 2019.
Anlass
Die Nutzungsdauer eines Schulgebäudes beträgt nach den Vorgaben für das kommunale Finanzmanagement 80 Jahre. Der 70er-Jahre-Teil des Schulzentrums ist 45 Jahre alt und hat daher die Hälfte seiner Nutzungsdauer bereits erreicht. Teile des Gebäudes haben deutlich kürzere Nutzungszeiten, insbesondere die technischen Anlagen (10 bis 15 Jahre, im Einzelfall bis 50 Jahre), die Außenanlagen (10 bis 50 Jahre) oder die Sporthallen (50 Jahre).
Daher besteht alleine aufgrund des Gebäudealters inzwischen grundlegender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Erfahrungsgemäß ist nach der Hälfte der Nutzungsdauer eine umfassende Grundsanierung und Modernisierung erforderlich. Dieser Zeitpunkt ist gekommen.
„Aus pädagogischer Sicht bietet der Bestandsbau Neuenhof gute Voraussetzungen für die Gestaltung zukunftsfähiger Lern- und Arbeitsräume. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert jedoch weitgehende Einschnitte in den Bestand". Zu diesem Ergebnis ist, unter anderem, die Machbarkeitsstudie gekommen, die vom Büro farwick + grote mit Sitz in Ahaus und Dortmund zusammen mit dem Schulentwicklungsbüro schulhorizonte erstellt wurde.
Eine abschließende Entscheidung über die Platzierung neuer Baukörper und dem Geamtkonzept ist mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie noch nicht verbunden.
Allgemeines Aufgrund der zentralen Lage und der wachsenden Bedeutung des Schulstandortes (zukunftsorienterte Schule im Quartier) wird im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums erwägt, den Theaterschatz e. V. mit seinen 3 Institutionen (Schauspielschule Siegburg, Studiobühne Siegburg und das Theater Tollhaus) in den Planungsprozesse mit zu integrieren.
Da die derzeitige Unterbringung im Gebäude der VHS aufgrund des Platzmangels nur noch sehr provisorisch das vielfältige Programm leisten kann.
Ziel ist die Realisierung eines ganzheitlichen Konzeptes für einen neuen Bildungs- und Kulturcampus, von dem die Schulen und die Nutzer der Studiobühne profitieren können, um so eine bessere Integration des Schulzentrums in das umgebende Quartier zu erreichen.
Der Standort „BildungsCampus" bietet durch seine Lage eine große Chance zur gemeinsamen Nutzung vorhandener Einrichtungen. Dies sollte bei der Konzeption eines Schulzentrums für die nächsten 40 Jahre bewusst mitbedacht werden. Davon können sowohl die Schulen wie auch die angrenzenden Einrichtungen profitieren.
Für das Konzept, die Integration des Theaterschatz e. V. in dem Gebäudekomplex des Schulzentrums Neuenhof, wird ein Förderantrag gestellt werden. Eine abschließende Entscheidung bzgl. der Realisierung Theaterschatz e. V. kann erst nach Beendigung der Leistungsphase 3 erfolgen.
Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2021 und die Fertigstellung für das 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens „BildungsCampus Neuenhof" Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums beträgt ca. 44,5 Mio. EUR (brutto). Der geschätzte Gesamtwert für die Sanierung und Erweiterung zur Integration des Theaterschatz e. V. beträgt ca. 10,8 Mio. EUR (brutto).
Seitens des Landschaftsarchitekten/in oder Ingenieurs/in sind die Leistungen der Freianlagen analog § 39 HOAI und der Verkehrsanlagen analog § 47 HOAI zu erbringen. Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und 4 bis 8 stufenweise zu vergeben. Das konkrete Leistungsbild wird den ausgewählten Bietern mit den Verdingungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Das Büro farwick + grote Architekten BDA Stadtplaner Part mbB war im Vorfeld mit der Machbarkeitstudie befasst. Diese Studie wird in den Anlagen bereitgestellt, ebenso die unter Ziffer 7 im Verfahrensleitfaden aufgeführten Unterlagen.
Die Teilnahmeanträge werden auf der Grundlage der folgenden Eignungskriterien geprüft und bewertet:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Die Höchstpunktzahl ist erreichbar durch Erfüllung folgender Kriterien:
— Vergleichbare Bauaufgabe: Honorarzone V;
— Projektgröße in BGF: mindestens 10 000 qm;
— Baukosten: über 5 Mio. EUR;
— Vergleichbare Bauherrenschaft: Öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB (Durchfühurng von Ausschreibungen nach VOB);
— Umsetzung der Bauaufgabe mit Mitteln der Städtebauförderung.
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die eine geforderte Mindestreferenz einreichen. Bewertet weren jedoch nur die Referenzen, die alle Mindestkriterien erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Befähigung zur Berufsausübung als Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin Eigenerklärungen (Bestandteil des Vordrucks „Teilnahmeantrag") mit Versicherung des Bewerbers zu Folgenden Aspekten:
— Erklärung zu Interessen und Beteiligungen;
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen;
— Erklärung zu Nachunternehmer;
— Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gemäß §§123 u. 124 GWB vorliegen).
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz mit Ingenieurleistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 4 Mio. EUR für Personenschäden und 4 Mio. EUR für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019). Je Geschäftsjahr sind mindestens 5 Berufsträger (Landschaftsarchitekten/innen oder Ingenieue/innen, Bachelor/Master der Fachrichtung Landschaftsarchitektur) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter nachzuweisen. Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten 3 Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet.
Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z. B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden 0,86).
Referenzprojekt:
Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Freiraumplanung mit den folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
— Mindestens Zuordnung Freianlagen der Honorarzone III i.S. HOAI §40;
— Projektgröße mit mindestens einer Flächengröße von 3 000 qm;
— Bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 8 i. S. § 39;
— Baukosten (KG 500) mindestens 2 Mio. EUR;
— Realisierung in den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.8.2013) mit Abschluss LPH 8 und einer Übergabe an den Nutzer.
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die eine geforderten Mindestreferenz einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich eingereichte Mindestreferenzen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als eine Referenz einreichen, die Mindestanforderungen der Referenz erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueu.
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil des einzureichenden Teilnahmeantrags).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Die Kreisstadt Siegburg wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und damit auf das Angebot mit den besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilen. Die Ermittlung erfolgt dabei anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
— Honorarforderungen (15 %);
— Arbeitsweise und Projektabwicklung/Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt anhand Referenzprojekte (40 %);
— Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung Planung und stellvertetende Projektleitung) (25 %);
— Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Bietergespräche (20 %).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBM
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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