Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg Referenznummer der Bekanntmachung: 0317-JC-20-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausallee 10
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-rhein-sieg.com
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg
Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg.
Jobcenter Rhein-sieg Rathausalle 10, 53757 Sankt Augustin
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Rheinbach Römerkanal 56, 53359 Rheinbach
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Königswinter Im Mühlenbruch 1, 53639 Königswinter
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Siegburg Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Eitorf Spinnerweg 28, 53783 Eitorf
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Troisdorf Sieglarer Str. 2, 53840 Troisdorf
Jobcenter Rhein-sieg Außenstelle Alfter Weberstraße 164-170, 53347 Alfter
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind.
Energieversorungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedsstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle – ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache – nachweisen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
1. Abschluss des Integritätsvertrags (Muster siehe Vergabeportal),
2. Eintragungen im Vergaberegister (Infostelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW) können zum Angebotsauschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular;
— ausgefülltes Preisblatt;
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend);
— Formblatt „Unteraufträge“.
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe“;
— Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens.
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert);
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— Nachweis über die Eintragung als Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Bieters (nur für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten);
— Nachweis der Anlagen-Registrierung gemäß HKNR und HkNDV;
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags;
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste (preisgünstigste) Angebot erteilt.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen per Telefax sowie über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYW0N.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.