Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2024 für 40 verschiedene Versicherungsobjekte Referenznummer der Bekanntmachung: 27-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuerten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2024 für 40 verschiedene Versicherungsobjekte
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt, die Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2024 für 40 verschiedene Versicherungsobjekte zu vergeben.
Gemeinde Kürten diverse Objekte
51515 Kürten
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt, die Gebäude- und Inhaltsversicherung für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2024 für 40 verschiedene Versicherungsobjekte zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle abgeschlossenen Sachversicherungen der Gefahren:
Gebäude:
— Feuer;
— Leitungswasser;
— Sturm;
— Glas;
— Elementar.
Inhalt:
— Feuer;
— Leitungswasser;
— Sturm;
— Einbruchdiebstahl/Raub;
— Elementar.
Die Rahmenvereinbarung gilt nicht für Spezialversicherungen wie z. B. Elektronik-, Maschinen, Bauleistungs-, Ausstellungs-, Museums- und/oder Haftpflichtversicherungen. Sie hat auch dann keine Gültigkeit, wenn in diesen Spezialversicherungen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Elementar und/oder Glas mitversichert gelten.
Die Spezialversicherungen können jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers geführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle über:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) Seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle über:
Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen Ausgeführten Aufträgen.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle über:
Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste).
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten, Raum 41.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKYWSS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland