Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Wärmedämmverbundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 80-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Wärmedämmverbundsystem
Sanierung und Erweiterung der Walburgissschule in 59457 Werl:
— ca. 3 700 qm Wämedämmverbundsystem, EPS. inkl. Farbbeschichtung.
Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457 Werl Walburgisschule,
Paul-Gerhard-Straße 17
59457 Werl
Sanierung und Erweiterung der Walburgissschule in 59457 Werl:
— ca. 3 700 qm Wämedämmverbundsystem, EPS. inkl. Farbbeschichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmedämmverbundsystem
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9J8L
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss;
— im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.