Lieferung eines 3 D-Bestückers für die TH OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusallee 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 3 D-Bestückers für die TH OWL
Für die TH OWL wird für den Bereich Forschung für die Bestückung auf 3D-Oberflächen ein Bestücksystem benötigt, das nicht nur auf einer Ebene, sondern auch auf verschiedenen Flächen mit unterschiedlichen Winkeln bestücken kann. s. Leistungsbeschreibung.
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Campusallee 12
32657 Lemgo
Die 3D-Struktur des Schaltungsträgers stellt neue Anforderungen an die SMD-Bestückung (SMD = Surface Mounted Device). Der herkömmliche SMD-Bestückautomat kann eine Bestückung von elektronischen Bauteilen im SMD-Format auf einer Standard Leiterkarte vornehmen.
Für die Bestückung auf 3D-Oberflächen wird ein Bestücksystem benötigt, das nicht nur auf einer Ebene, sondern auch auf verschiedenen Flächen mit unterschiedlichen Winkeln bestücken kann. Somit muss das Gerat in der Lage sein den dreidimensionalen Schaltungsträger in verschiedene Ebenen zu schwenken und zu drehen. Die Positionierung des Schaltungsträgers muss erkannt und softwaretechnisch ver-arbeitet werden. Weiterhin muss der Bestückkopf eine schmale Bauform aufweisen sowie über einen großen Z-Hub verfügen, um Bauteile an schwer zuganglichen 3D-Geometrien platzieren zu können.
Einsatzbereich
— Prototypenfertigung;
— Forschungsprojekt;
— Elektronikfertigung;
— Laboreinsatz;
— Industrienahe Fertigung.
Minimalanforderungen s. Leistungsbeschreibung
Weitere Anforderungen:
— Logistikkosten (inkl. Verpackung, Versicherung, Lieferung);
— Inbetriebnahme (inkl. Reisekosten Monteur, Aufstellen, Kalibrieren, Prüfen der Anlage, Einweisung Personal);
— Schulung für 3-4 Fachkräfte für min. einen Tag;
— Sachmängelhaftung mind. 2 Jahre;
— Lieferzeit max. 12 Wochen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wurden keine Eignungskriterien festgelegt.
Es wurden keine Eignungskriterien festgelegt.
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Für die Abgabe von Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDHD6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.