Reinigungsleistungen 2020-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2019-055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen 2020-2023
Durchführung der Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindertagesstätten der Stadt.
Reinigungsleistungen (Los 1)
Stadt Hürth 50354 Hürth
Los 1 umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung für folgende städtische Liegenschaften:
— Albert-Schweitzer-Gymnasium;
— Kindertagesstätte Bärenhöhle;
— Kindertagesstätte Burgwichtel;
— Kindertagesstätte Hürther Strolche;
— Kindertagesstätte Kunterbunt;
— Kindertagesstätte Löwenstein;
— Kindertagesstätte Mobile;
— Kindertagesstätte Regenbogenfische;
— Kindertagesstätte Sonnenland;
— Kindertagesstätte Wibbelstätz.
Die Reinigungsfläche beträgt rund 23 300 qm. Einzelheiten zu den Liegenschaften (inklusive Anschriften), Reinigungsflächen sowie Reinigungsintervallen ergeben sich aus dem entsprechenden Raumbuch. Für die Reinigung der Liegenschaften wird ein Vertrag geschlossen, der weitere Einzelheiten zur Durchführung der Reinigungsleistungen enthält. Das entsprechende Vertragsmuster liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Vertrag sieht eine einmalige optionale Verlängerung für den Zeitraum vom 1.12.2023 bis 30.11.2024 vor. Die Verlängerung findet automatisch statt, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2023 gekündigt wird.
Reinigungsleistungen (Los 2)
Stadt Hürth 50354 Hürth
Los 2 umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung für folgende städtische Liegenschaften:
— Clementinenschule;
— Bodelscheinghschule;
— Brüder-Grimm-Schule;
— Carl-Orff-Schule;
— Deutschherrenschule;
— Gemeinschaftsgrundschule Im Zentrum;
— Martinusschule;
— Grundschule Kendenich;
— Wendelinusschule;
— Kulturwerkstatt.
Die Reinigungsfläche beträgt rund 24 800 qm. Einzelheiten zu den Liegenschaften (inklusive Anschriften), Reinigungsflächen sowie Reinigungsintervallen ergeben sich aus dem entsprechenden Raumbuch. Für die Reinigung der Liegenschaften wird ein Vertrag geschlossen, der weitere Einzelheiten zur Durchführung der Reinigungsleistungen enthält. Das entsprechende Vertragsmuster liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Vertrag sieht eine einmalige optionale Verlängerung für den Zeitraum vom 1.12.2023 bis 30.11.2024 vor. Die Verlängerung findet automatisch statt, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2023 gekündigt wird.
Reinigungsleistungen (Los 3)
Stadt Hürth 50354 Hürth
Los 3 umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung für folgende städtische Liegenschaften:
— Rathaus inklusive Nebengebäude;
— Bürgerhaus;
— Stadtbücherei;
— Volkshochschule;
— Feuerwache Hürth inklusive Nebenstellen in Hermülheim und Gleuel;
— Familienberatungsstelle;
— Familienbüro „Am Gustav";
— WC-Anlagen auf verschiedenen Friedhöfen.
Die Reinigungsfläche beträgt rund 25 000 qm. Einzelheiten zu den Liegenschaften (inklusive Anschriften), Reinigungsflächen sowie Reinigungsintervallen ergeben sich aus dem entsprechenden Raumbuch. Für die Reinigung der Liegenschaften wird ein Vertrag geschlossen, der weitere Einzelheiten zur Durchführung der Reinigungsleistungen enthält. Das entsprechende Vertragsmuster liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Vertrag sieht eine einmalige optionale Verlängerung für den Zeitraum vom 1.12.2023 bis 30.11.2024 vor. Die Verlängerung findet automatisch statt, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2023 gekündigt wird.
Reinigungsleistungen (Los 4)
Stadt Hürth 50354 Hürth
Los 4 umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung für folgende städtische Liegenschaften:
— Ernst-Mach-Gymnasium;
— Friedrich-Ebert-Realschule;
— Geschwister Scholl-Schule;
— Don-Bosco-Schule;
— Hauptschule Kendenich;
— Musikschule;
— Familienzentrum „Mittendrin";
— Stadion Alt-Hürth.
Die Reinigungsfläche beträgt rund 26 900 qm. Einzelheiten zu den Liegenschaften (inklusive Anschriften), Reinigungsflächen sowie Reinigungsintervallen ergeben sich aus dem entsprechenden Raumbuch. Für die Reinigung der Liegenschaften wird ein Vertrag geschlossen, der weitere Einzelheiten zur Durchführung der Reinigungsleistungen enthält. Das entsprechende Vertragsmuster liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Vertrag sieht eine einmalige optionale Verlängerung für den Zeitraum vom 1.12.2023 bis 30.11.2024 vor. Die Verlängerung findet automatisch statt, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2023 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
— ggf. Angaben zur Präqualifizierung;
— Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV);
— wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV).
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine weiteren Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
— Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
— Benennung von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Reinigungsflächen in m2, Beschreibung der Reinigungsleistung;
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (§46 Abs. 3 Nr. 3 VgV);
— Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die im Rahmen der Auftragsausführung zur Anwendung kommen (§46 Abs. 3 Nr. 7 VgV);
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
— Beschreibung Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9).
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens 3 geeigneten Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Die Referenz wurde in den letzten 3 Jahren (also im Zeitraum vom 1.7.2017 bis zum 30.6.2020) erbracht und die Vertragslaufzeit muss bei mindestens 12 Monaten liegen.
Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 12 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.
— Die Reinigungsfläche für die Unterhalts- und Grundreinigung muss mindestens 5 000 m2 betragen.
— Die Überprüfung der Referenz muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine erneute Auftragsbekanntmachung ist für Mitte 2023 vorgesehen. Sofern der Vertrag optional verlängert wird, verschiebt sich die Auftragsbekanntmachung auf Mitte 2024.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.9.2020, 10.00 Uhr ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYLG
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.