Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren für die Generalplanerleistungen (LP 1-9 gem. HOAI) für den Anbau Unesco-Schule 1. Bauabschnitt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2842 / 912-298
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren für die Generalplanerleistungen (LP 1-9 gem. HOAI) für den Anbau Unesco-Schule 1. Bauabschnitt
Der AG plant den Anbau eines 3-geschossigen Schulgebäudes an den Nordflügel der Unesco-Schule in Kamp-Lintfort. In dem nicht unterkellerten Anbau des ersten Bauabschnitts mit einer BGF von ca. 810 m2 inkl. eines neuen Treppenhauses sollen 11 neue Räume geschaffen werden.
Die Fertigstellung des Gesamtprojektes ist zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 terminiert. Die Einreichung des Bauantrags muss im Februar 2021 erfolgen. Es ist geplant, die Leistungen pauschal zu beauftragen.
Kamp-Lintfort
Die Planungsleistungen werden an einen Generalplaner beauftragt. Grundlage des Angebots sowie der Planung ist die Machbarkeitsstudie des Architekturbüro Kersting + Gallhoff sowie die Schulbaurichtlinie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Reichspräsidentenstr. 21-25
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://huettenes.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreport-ELViS (https://subreportE31342784.de) Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3. benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift: http://www.brd.nrw.de
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1. genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1. genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder
b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1. genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3. genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“