5 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5166
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
5 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft 5 neue Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF). Die Lieferung umfasst die Basisfahrzeuge (Fahrgestelle) sowie den Ausbau und die Beladung. Eines der MTF muss als Ausführung mit Zusatzbeladung realisiert werden um den Ladeanforderungen gerecht zu werden.
Stadt Bielefeld – Feuerwehramt Am Stadtholz 18
33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Es werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes – neben dem Preis – festgelegt.
Ersatzteilversorgung: 20 und mehr Jahre: 300 Punkte; 16 bis 19 Jahre: 150 Punkte; 15 und weniger Jahre: 0 Punkte;
Garantiezeit für Fahrgestell, Motor und Getriebe:
36 und mehr Monate: 200 Punkte, 24 – 35 Monate: 100 Punkte, 12 – 23 Monate: 0 Punkte;
Kundendienst – Standort / Werkstatt, hier: Entfernung des Servicestützpunktes von der Hauptfeuerwache, Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld: bis 30 km Entfernung: 120 Punkte; 31 km bis 50 km Entfernung: 90 Punkte; 51 km bis 100 km Entfernung: 60 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung: 40 Punkte; 151 km bis 200 km Entfernung: 20 Punkte; größer als 200 km Entfernung: 0 Punkte;
Kundendienst: hier: Vor-Ort-Verfügbarkeit (= Eintreffen des Notdienstes des Bieters oder eines vom Bieter damit verbindlich beauftragten Unternehmens nach Verständigung durch den Auftraggeber an einem beliebigen Ort des Stadtgebietes Bielefeld):
Mo-Fr: < 3 Stunden = 120 Punkte; > 3 bis 24 Stunden = 60 Punkte; > 24 Std. oder Nein = 0 Punkte
Lieferzeit fertiggestellte Fahrzeuge (incl. Ausbau und Beladung) ab Eingang des Auftrages (Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Ausbau und Beladung! Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.):
30 und weniger Wochen: 100 Punkte; 31 bis 40 Wochen: 75 Punkte; 41 bis 50 Wochen: 50 Punkte; 51 bis 60 Wochen: 25 Punkte; mehr als 60 Wochen: 0 Punkte
Kundendienst – Telefonische Erreichbarkeit (= Zeiten zu denen ein qualifizierter deutschsprachiger Kundendienst erreichbar (kein Callcenter) ist. Dieser muss in der Lage sein, ein auftragsbezogenes Problem fachlich aufzunehmen und gegebenenfalls bereits telefonisch Hilfestellung zu leisten. Die Angaben haben sich auf den Tag mit den kürzesten Servicezeiten zu beziehen (z. B. freitags):
Mo - Fr: 7.00 - 19.00: 80 Punkte; 7.00 - 18.00: 50 Punkte; 8.00 - 18.00: 20 Punkte; 8.00 - 17.00: 0 Punkte;
Sa: 8.00 - 13.00: 10 Punkte; Nein: 0 Punkte
Kundendienst – Quantität (= Mit wie vielen Mitarbeitern gewährleistet der Bieter oder ein vom Bieter verbindlich beauftragtes Unternehmen einen reibungslosen Betrieb der angebotenen Leistung im Außendienst/Notdienst?):
Mehr als 3 Servicetechniker: 80 Punkte; 3 Servicetechniker: 60 Punkte; 2 Servicetechniker: 40 Punkte; 1 Servicetechniker: 20 Punkte; Kein Techniker: 0 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte MTF incl. Ausbau benennen. Gefordert werden mind. 3 positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2017 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen;
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten;
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen,
2. Eingetragener Meisterbetrieb,
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge,
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar,
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein.
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9JUY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]