Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie Elektronik- und Maschinenversicherung, Maschinen- und Betriebunterbrechungsversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-VgV-EU-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie Elektronik- und Maschinenversicherung, Maschinen- und Betriebunterbrechungsversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Es wird eine Gebäude- und Inhaltversicherung für die Liegenschaften der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgeschrieben. Weiterhin wird die Elektronik- und Maschinen-/Maschinen- Betriebsunterbrechungsversicherung ausgeschrieben.
Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert ca. [Betrag gelöscht] EUR und für Inventar-Neuwert ca. [Betrag gelöscht] EUR . Die versicherten Gefahren sind im Regelfall für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Weiterhin soll die Elementarschadenversicherung für die Gefahren Hochwasser/Überschwemmung und Schneedruck Bestandteil der Versicherung werden. Es sollen Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt pro Schaden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR angeboten werden.
Es kann alternativ eine Laufzeit von 5 Jahren angeboten werden. Bieter, welche eine Laufzeit von 5 Jahren anbieten, erhalten in der Gesamtbewertung 2,5 Punkte zusätzlich. Weiterhin verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Elektronikversicherung und Maschinen-/Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
Rheda-Wiedenbrück
Es wird eine Elektronik- und Maschinen-/Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung ausgeschrieben. Bei der Elektronikversicherung sollen Angebote mit einem Selbstbehalt pro Schaden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und in der Maschinen-/Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherungsversicherung mit einem Selbstbehalt pro Schaden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR alternativ [Betrag gelöscht] EUR unterbreitet werden.
Es kann alternativ eine Laufzeit von 5 Jahren angeboten werden. Weiterhin verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz;
— Eigenerklärung zum Risikomanagement;
— Eigenerklärung zu Ratings;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
— Erlaubnis zum Betrieb der ausgeschrieben Versicherungen gemäß § 8 VAG oder vergleichbarer Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden;
— Liste potenzieller Referenzkunden im Bereich der kommunalen Versicherung.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Rheda-Wiedenbrück
§ 55 Abs. 2 VgV Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]