Generalplanervertrag GGS Bensberg Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650/5474
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Wagener-Platz 1
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanervertrag GGS Bensberg
Generalplanervertrag für den Abbruch und Neubau der Gemeinschaftsgrundschule in Bergisch Gladbach/Bensberg ab der Leistungsphase 4 sowie Freianlagenplanung und Beratungsleistungen der Leistungsphasen 1-3.
Die Stadt Bergisch Gladbach beabsichtigt den Abbruch und Neubau der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg am Standort Karl-Philipp-Straße 16 in 51469 Bergisch Gladbach mit integrierter Turnhalle auf Grund des vorgelegten Planungsentwurfs (gemäß Leistungsphase 3 der HOAI), neben einer bestehenden Kindertagesstätte, zu errichten. Hierzu werden die Planungsleistungen ab LPh 4 insbesondere zu Objektplanung, Tragwerkplanung und Technische Ausrüstung als Generalplanerleistungen vergeben. Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
GGS Bensberg
Karl-Philipp-Str. 16
51429 Bergisch Gladbach
Generalpanerleistungen, insbesondere für Objektplanung, Tragwerkplanung und Technische Ausrüstung ab LPh 4. Freianlagenplanung und Beratungsleistungen zudem LP 1-3.
Gesamtkosten [Betrag gelöscht] EUR, Honorarzone III unten HOAI (D).
1. Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen im in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 % (detaillierte Wichtungen siehe Eignungsmatrix),
2. Anzahl der Beschäftigten für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 % (detaillierte Wichtungen siehe Eignungsmatrix),
3. Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich: insgesamt 60 % (detaillierte Wichtungen siehe Eignungsmatrix),
4. Mindestkriterien:
Zu 1.: mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchschnittlich,
Zu 2.: mindestens 5 Beschäftigte durchschnittlich.
Zu 3.:
1. Es muss sich um Neubauten handeln.
2. Zumindest der letzte der unten geforderten Leistungsabschnitte muss in den letzten 3 Jahren.
(08/2017-07/2020) erbracht worden sein. Der letzte der unten geforderten Leistungsabschnitte muss im o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein.
3. Es müssen als Generalplaner mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (Objektplanung und TGA) und Tragwerkplanung (TWP nur Lph 4 bis 6) erbracht worden sein,
4. Die Kosten (KG 200 bis 600) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen und
5. Beide Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Bildungseinrichtungen, keine Wohngebäude oder Hallen).
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss — sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll — bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis (mindestens 5 Jahre) und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung (mindestens 5 vergleichbare Projekte) verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Vollständiger und in Textform ausgefüllte Bewerberunterlagen bestehend aus:
1. Formblatt Teilnahmeantrag,
2. Eigenerklärung Ausschlussgründe,
3. Bewerberbogen, bestehend aus:
— Ziffer 1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Ziffer 2. Teilnahmeantrag;
— Ziffer 3. Interessen und Beteiligungen Ziffer 4. Zusammenarbeit mit Anderen;
— Ziffer 5. wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahlen und Umsätze der letzten 3 Jahre (2017 bis 2019);
— Ziffer 6. Unternehmensreferenzen.
Zu Ziffer 5: Durchschnittsumsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Sonstiges: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall bei zweifacher Maximierung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Zu Ziffer 5: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zu Ziffer 6: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche den nachgenannten Mindestkriterien entsprechen und im o.a. Refrenzzeitraum abgeschlossen wurden, weitere Wertungskriterien siehe Eignungsmatrix.
Zu Ziffer 5.: durchschnittlich 5 Beschäftigte.
Zu Ziffer 6.:
1. Es muss sich um Neubauten handeln.
2. Zumindest der letzte der unten geforderten Leistungsabschnitte muss in den letzten 3 Jahren
(08/2017-07/2020) erbracht worden sein. Der letzte der unten geforderten Leistungsabschnitte muss im o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein.
3. Es müssen als Generalplaner mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung (TWP nur LPh 4 bis 6) erbracht worden sein.
4. Die Kosten (KG 200 bis 600) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen und
5. Beide Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Bildungseinrichtungen, keine Wohngebäude oder Hallen).
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-
Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss — sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll — bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel mindestens 5 Jahre — verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch weiter unten unter „Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, — sofern gesetzlich zulässig — fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabe stelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bewerberfragen sind zu diesem Verfahren nur über den Kommunikationsbereich dieser Vergabeplattform zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFYWEY
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.