6001939801-BwDLZ Augustdorf – Gebäudereinigung und Fensterreinigung im Standortbereich Minden Referenznummer der Bekanntmachung: 6001939801-BwDLZ Augustdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift: Lopshorner Weg 49
Ort: Augustdorf
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]BwDLZ Augustdorf – Gebäudereinigung und Fensterreinigung im Standortbereich Minden
[removed]BwDLZ Augustdorf – Gebäudereinigung und Fensterreinigung im Standortbereich Minden.
Los 1 – Gebäudereinigung im Standortbereich Minden
Minden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudereinigung in folgenden Liegenschaften:
— Herzog-von-Braunschweig-Kaserne, Wettinerallee 15, 32429 Minden;
— Pionierübungsplatz (Wasser) Minden, Weseraue 1, 32423 Minden;
— Pionierübungsplatz (Land) Lerbeck, Bergstr. 43 a, 32457 Porta Westfalica.
Der jährliche Umfang der zu reinigenden Fussbodenfläche beträgt ca. 1 645 400 qm.
Los 2 – Fensterreinigung im Standortbereich Minden
Minden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Fensterreinigung in folgenden Liegenschaften:
— Herzog-von-Braunschweig-Kaserne, Wettinerallee 15, 32429 Minden;
— Pionierübungsplatz (Wasser) Minden, Weseraue 1, 32423 Minden;
— Pionierübungsplatz (Land) Lerbeck, Bergstr. 43 a, 32457 Porta Westfalica.
Der jährliche Umfang der zu reinigenden Fensterfläche beträgt ca. 4 980 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB;
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen;
— Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse;
— Kopie der Handwerkskarte, des Gewerbescheins bzw. eine Abschrift aus dem Berufs- und Handelsregister.
— Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung;
— Erklärung mit Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielten Jahresumsätze;
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
— Erklärung mit Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten;
— Referenzen von mindestens 3 Referenzkunden mit vergleichbaren Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit