Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für die Erneuerung und Aufwertung der Umkleide- und Aufenthaltsräume auf der Sportanlage „Südenkampfbahn“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0114
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für die Erneuerung und Aufwertung der Umkleide- und Aufenthaltsräume auf der Sportanlage „Südenkampfbahn“
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für den Neubau (eingeschossiger Massivbau mit integrierter Tribüne mit ca. 60 Sitzplätzen) eines Vereinsheims mit Gastraum und Küche, Umkleidekabinen mit Dusch- und WC-Anlagen, Schiedsrichterkabinen und Lagerräumen (Bruttogrundfläche rd. 800 m2).
Südenkampfbahn
59229 Ahlen
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für den Neubau (eingeschossiger Massivbau mit integrierter Tribüne mit ca. 60 Sitzplätzen) eines Vereinsheims mit Gastraum und Küche, Umkleidekabinen mit Dusch- und WC-Anlagen, Schiedsrichterkabinen und Lagerräumen (Bruttogrundfläche rd. 800 m2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung „Unternehmensdaten“ mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Eigentümer, Gründungsjahr, Handelsregister-Nummer, Registergericht, Umsatz, Mitarbeiter, Angabe ob KMU, Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
— Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an);
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (s. Vergabeunterlagen Formular 521 EU) zu folgenden Punkten:
—— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB;
—— Erklärung, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen wurde und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt Erklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde;
—— Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat;
—— Erklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung gegangen wurde, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt.
— Bei Bietergemeinschaften: Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
— Referenzen: Eigenerklärung des Bieters über eine Referenz zu einem Projekt mit einer vergleichbaren Planungsanforderung und mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Projektes, Anschrift, Auftraggeber (Straße, PLZ, Ort, Land), Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift, Stand des Projektes;
— Berufszulassung: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die generelle Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Auftragnehmers. Angabe aller für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen mit ihren spezifischen, beruflichen Qualifikationen;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 531 EU und bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
— Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen;
— Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen;
— Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen der Stadt Ahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYD6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.