Universitätsklinikum Münster - Gebäude 8580 - Sanierung Oxford-Forum | 738-G27 Glasgauben Referenznummer der Bekanntmachung: 738-G27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 8580 - Sanierung Oxford-Forum | 738-G27 Glasgauben
Glasgauben
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt das Oxford-Forum (ehem. Offizierscasino) an der Roxeler Straße 340-370 in 48161 Münster im Erd- und Obergeschoss zu sanieren. Erste Rückbauarbeiten in den Geschossen des Gebäudes haben bereits im Jahr 2019 stattgefunden. Das vorhandene Dach mit Schiefereindeckung, Abdichtung, Schalung sowie Dachstuhl soll zurückgebaut werden und der Dachstuhl erneuert werden.
Die Arbeiten sollen im Sommer 2020 ausgeführt werden. Die Zimmerer- und Dachdeckungs- arbeiten werden separat ausgeschrieben. Genaue Termine zur Ausführung der Teilleistungen werden zwischen dem Projektleiter des Auftraggebers und dem Auftragnehmer gemeinsam bei Abruf abgestimmt.
Leistungsumfang:
Produktion, Lieferung und Montage von 32 Glasgauben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MIROTEC Glas- und Metallbau GmbH
Postanschrift: Rothenberger Straße 40
Ort: Wettringen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48493
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY00
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.