Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rehrhofer Weg 127-133
Ort: Munster
NUTS-Code:
DE938 HeidekreisPostleitzahl: 29633
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ihr-stadtwerk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: kommunal beherrschte Gesellschaft in Privatrechtsform (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Ver- und Entsorgung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung der maschinellen Entwässerung und thermischen Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Munster
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin") betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90513600 Schlammbeseitigung
90513700 Schlammtransport
90513800 Schlammbehandlung
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE938 Heidekreis
Hauptort der Ausführung:
Kläranlage Munster Munster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die maschinelle Schlammentwässerung, der Transport des entwässerten Klärschlamms, die thermische Verwertung des Klärschlamms sowie die Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) sind Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung.
Nähere Informationen zum Leistungsspektrum und den Bedingungen der Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis je t entwässerten Klärschlamms mit mind. 23 % TR / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/10/2020
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann einseitig durch die Auftraggeberin um 2 Jahre verlängert werden. Die Auftraggeberin kann bis zum 28. Februar 2025 ihre Verlängerungsoption durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
Bei Ausübung dieser Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30. September 2027
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 21/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 21/09/2020
Ortszeit: 12:00
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFHDZSN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/08/2020