Grünpflege kreiseigener Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-095-65D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflege kreiseigener Liegenschaften
Grünpflege an 13 kreiseigenen Liegenschaften.
LOS 1
Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Karl-Schiller-Berufskolleg Bonnstr. 200 50321 Brühl, Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Berufskolleg Bergheim Kettelerstr. 2 50126 Bergheim, Berufskolleg Bergheim Teilneubau Kentener Wiesen 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 5 50354 Hürth
Grünpflege gem. Leistungsbeschreibung.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr – längstens bis 31.12.2024
LOS 2
Goldenberg Europakolleg Duffesbachstr. 7 50354 Hürth, Adolf-Kolping-Berufskolleg Ina-Seidel-Str. 11 50169 Kerpen, Albert-Einstein-Schule Schallmauer 2 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Nell-Breuning-Berufskolleg Antoniusstr. 15 50226 Frechen, Goldenberg-Europakolleg Außenstelle Wesseling Gartenstr. 16 50389 Wesseling, Feuerwehrübungsgelände Grevenbroicherstraße 50181 Bedburg
Grünpflege gem. Leistungsbeschreibung
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr – längstens bis 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Eigenerklärung Ausschlussgründe für den Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Bei der Angebotsabgabe ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung nachzuweisen (z. B.: ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) des Handelsregisters / der Handwerksrolle, Nachweis Mitgliedschaft der Berufskammer, Gewerbeanmeldung).
— Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens
[Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD 124).
Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmen eingesetzt werden, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
— Angabe zu erforderlichen Arbeitskräften – nur nach gesonderter Aufforderung – (vgl. VD 124).
— Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
Wenn zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (vgl. VD 233).
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW.
Genauere Erläuterungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen:
Die jeweiligen Ausführungstermine sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei Überschreitung des Termins durch sein Verschulden kommt der Auftragnehmer in Verzug.
Für den Fall der Überschreitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme (Netto) je Verzugswoche, max. jedoch 5 %, für zusammengehörige Teile festgesetzt.
Die Berechnung der Vertragsstrafen wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die aufgekommene Vertragsstrafe innerhalb von 30 Tagen zu erstatten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen fällige Zahlungsansprüche des Auftragnehmers berechtigt. Weitergehende Schadensansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Auf Punkt 11 der beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formular 512) wird ergänzend verwiesen.
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich – spätestens bis zum 11.9.2020 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUYWFB
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.