LWL – Kliniken Marsberg Entwicklungsplanung; Planungswettbewerb; 20-388 PW Referenznummer der Bekanntmachung: 20-388 PW
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Warendorfer Str. 24
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwl.org/de/LWL/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
LWL – Kliniken Marsberg Entwicklungsplanung; Planungswettbewerb; 20-388 PW
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren
— LWL-Kliniken Marsberg;
— Neubau einer Kinder- + Jugendpsychiatrie;
— Neubau einer Erwachsenenpsychiatrie (unter Einbindung des denkmalgeschützten Zentralbereichs);
— Neubau einer Sporthalle.
Auf dem Gelände der LWL-Einrichtungen am Standort Weist in Marsberg soll ein gemeinsamer Gesundheitscampus entstehen.
Hierzu sollen Neubauten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Erwachsenenpsychiatrie und eine Sporthalle zur gemeinsamen Nutzung unter Integration der denkmalgeschützten Zentralgebäude des Klinikenareals errichtet werden.
Die in getrennten Gebäuden zu planenden Kliniken sollen das zentrale „Herzstück“ einrahmen, in dem gemeinsam zu nutzende Bereiche einen wünschenswerten Synergieeffekt erzielen sollen.
In den denkmalgeschützten Zentralgebäuden werden ca. 3 300 m2 NUF untergebracht. Die Neubaumaßnahmen der klinischen Einrichtungen umfassen etwa 8 000 m2 NUF, die Sporthalle ca. 985 m2 NUF.
Die Gesamtfläche der insgesamt 3 Planfelder, deren Vergabe auch in Losen erfolgen kann, beträgt ca. 37 054 m2.
Die Freiflächen des Plangebiets umfassen insgesamt ca. 26 000 m2 (Freianlagen der Klinikgebäude / Hof- + Wegeflächen).
Hinweis:
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 15 Teilnehmer begrenzt, davon 7 gesetzte und 8 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 8 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert.
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular;
— Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer;
— Nachweis der Berufshaftpflicht;
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 124, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular);
Das Bewerbungsformular ist entsprechend der genannten Frist [Ziffer IV.2.2)] ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW in Textform einzureichen (s. Pkt. 1.3). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln und den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen);
— Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung);
— Erschließung, Funktionszuordnungen und Nutzung;
— Funktionale und architektonische Anbindung der denkmalgeschützten Bausubstanz;
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung;
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange;
— Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erstellung und Unterhaltung.
Gesamtpreissumme: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive MWSt.)
Preisgeld
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
— Anerkennungen (4) [Betrag gelöscht] EUR.
Aufwandsentschädigung
[Betrag gelöscht] EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit).
Die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
— 39. KW 2020 – Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung;
— 41. KW 2020 – Versand Auslobung;
— 43. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung;
— 50. KW 2020 – Abgabe Planunterlagen;
— 51. KW 2020 – Abgabe Modelle;
— 07. KW 2021 – Preisgerichtssitzung, voraussichtlich;
§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV
1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9JZT.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Eireichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen