Bereitstellung eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste f. unterversorgte Schulen u. Bildungseinrichtungen der Stadt Hürth im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.huerth.de

Adresse des Beschafferprofils: http://beschafferprofil.huerth.de

I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYDYYJ7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYDYYJ7
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste f. unterversorgte Schulen u. Bildungseinrichtungen der Stadt Hürth im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller unterversorgten Schulen und Bildungseinrichtungen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“ einen Förderantrag sowie einen Antrag auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die entsprechend Ziffer I.3 auf dem Vergabemarktplatz heruntergeladen werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Hürth

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe oben Abschnitt II. 1.4.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 %)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum (13 %)
  • Kriterium: Endkundenprodukte (12 %)
  • Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes (5 %)
  • Kriterium: Qualität des Marketing- und Vertriebskonzeptes (5 %)
  • Kriterium: Alternative Verlegemethoden (5 %)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen:

1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,

2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,

3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,

4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,

5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“,

6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“.

Für die Angaben zu den Ziffer 4, 5 und 6 sind zwingend die entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen:

1. Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,

2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,

3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,

4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“.

Für die Angaben zu Ziffer 4 ist zwingend das entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nach-weise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.

1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“.

2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internet-diensten versorgten Endkunden ergibt.

Für die Angaben zu Ziffer 1 ist zwingend das entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.

III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus den entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 21/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Konzessionswert erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.

Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellten Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus ebenfalls aus den auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellten Vergabeunterlagen.

Da der Konzessionswert unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes liegt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Kommunikationsmodul auf dem Vergabemarktplatz. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und auf dem Vergabemarktplatz] bekannt gemacht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Konzessionswert liegt unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes, daher ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2020

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