Bereitstellung eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste f. unterversorgte Schulen u. Bildungseinrichtungen der Stadt Hürth im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste f. unterversorgte Schulen u. Bildungseinrichtungen der Stadt Hürth im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller unterversorgten Schulen und Bildungseinrichtungen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“ einen Förderantrag sowie einen Antrag auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die entsprechend Ziffer I.3 auf dem Vergabemarktplatz heruntergeladen werden können.
Hürth
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 %)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (13 %)
- Kriterium: Endkundenprodukte (12 %)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes (5 %)
- Kriterium: Qualität des Marketing- und Vertriebskonzeptes (5 %)
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden (5 %)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen:
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“,
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“.
Für die Angaben zu den Ziffer 4, 5 und 6 sind zwingend die entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden.
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen:
1. Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“.
Für die Angaben zu Ziffer 4 ist zwingend das entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nach-weise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“.
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internet-diensten versorgten Endkunden ergibt.
Für die Angaben zu Ziffer 1 ist zwingend das entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus den entsprechend Abschnitt I.3 auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Konzessionswert erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellten Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus ebenfalls aus den auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Da der Konzessionswert unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes liegt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Kommunikationsmodul auf dem Vergabemarktplatz. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und auf dem Vergabemarktplatz] bekannt gemacht.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Der Konzessionswert liegt unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes, daher ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.