Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19.993
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nassauer Allee 15-23
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-kleve.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung von 16 Objekten mit einer Grundfläche von ca. 62 Tsd. Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält vier Lose. Die exakten Jahresreinigungsflächen sind auf der Exceldatei „2. Angebotsdatei Projekt 19.993“ ausgewiesen.
Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen
Kreis Kleve
Diverse Liegenschaften mit rund 2,8 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Es besteht Verlängerungsoption von einem Jahr. Die Details sind in den BVB enthalten.
Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen
Kreis Kleve
Diverse Liegenschaften mit rund 1,0 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Es besteht Verlängerungsoption von einem Jahr. Die Details sind in den BVB enthalten.
Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen
Kreis Kleve
Diverse Liegenschaften mit rund 1,7 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Es besteht Verlängerungsoption von einem Jahr. Die Details sind in den BVB enthalten.
Kreis Kleve – Ausschreibung Gebäudereinigungsleistungen
Kreis Kleve
Diverse Liegenschaften mit rund 1,5 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Es besteht Verlängerungsoption von einem Jahr. Die Details sind in den BVB enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
Eine Kopie des Meisterbriefs oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der Fachkunde. Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Besondere Vertragsbedingungen) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).
Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o. ä.) (Das Fehlen stellt jedoch keinen Ausschlussgrund dar).
Für alle geforderten Nachweise oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gemäß § 48 VgV Eigenerklärungen ausreichend. Sofern in der jeweiligen Bestätigung eine Gültigkeitsdauer angegeben wird, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung nicht älter als 3 Monate sein.
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB, Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens?
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart?
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 5 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts- und Grundreinigung) von verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
Entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die
„Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungskennzahlen für die jeweiligen Raumgruppen, können Sie dem Tabellenblatt „Leistungswerte“ (Anlage FLK) entnehmen. Sie dienen innerhalb der aufgeführten Bandbreiten allein einer Beurteilung der Plausibilität. Der Bieter hat nur mit solchen Leistungswerten zu kalkulieren, für deren Umsetzbarkeit er garantieren kann. Für die Angebotswertung sind einzig die von den Bietern anzugebenden Gesamtstundenzahlen maßgeblich, die unter dem Gesichtspunkt des veröffentlichten Hauptkriteriums mit der dort genannten Gewichtung in die Gesamtauswertung einfließen. Die Überschreitung der angegebenen Bandbreiten der Leistungswerte respektive deren Unterschreitung sind von den Bietern im Angebot schriftlich für jede Raumgruppe zu begründen. Fehlt eine solche Begründung oder wurde nur ein Teil der Über- oder Unterschreitungen begründet, so führt dies zum formalen Ausschluss. Auch die Überschreitung der Bandbreite von nur 1 m2/pro Std., ohne Begründung, für zum Ausschluss.
Anleitungen Zuschlagskriterien Qualitätssicherungskonzept – Implementierungskonzept – und Umweltkonzept. Die 3 Konzepte sollen belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Kleve
Keine Zulassung externer Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen (incl. Samstag und Sonntag) vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 bzw.15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland