Breitbandausbau 6.Call Märkischer Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 20-123-D-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heedfelder Straße 45
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58509
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkischer-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau 6.Call Märkischer Kreis
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Märkischen Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Krankenhäuser sowie Schulen und Bildungseinrichtungen und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abzuschließen. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ am 27.11.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber im Rahmen einer Kofinanzierung zur Bundesfinanzierung nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ am 17.2.2020 einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt erhalten.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Infrastruktur unterversorgte Ortsteile im gesamten Märkischen Kreis
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
4304 weiße Flecken, 8 Krankenhäuser, 58 Schulen.
Gewerbegebiete Iserlohn (GWG I)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
197 gewerbliche Adressen in 9 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Menden West (GWG II)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
115 gewerbliche Adressen in 2 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Menden Mitte (GWG III)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
113 gewerbliche Adressen in 2 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Menden Süd (GWG IV)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
154 gewerbliche Adressen in 2 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Hemer (GWG V)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
193 gewerbliche Adressen in 6 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Balve und Neuenrade (GWG VI)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
84 gewerbliche Adressen in 2 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Altena und Nachrodt-Wiblingwerde (GWG VII)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
101 gewerbliche Adressen in 5 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Werdohl, Plettenberg und Herscheid (GWG VIII)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
190 gewerbliche Adressen in 10 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Halver West (GWG IX)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
197 gewerbliche Adressen in 4 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Halver Oeckinghausen und Lüdenscheid West (GWG X)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
150 gewerbliche Adressen in 8 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Lüdenscheid Nord und Rahmede (GWG XI)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
188 gewerbliche Adressen in 5 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Lüdenscheid Mitte (GWG XII)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
200 gewerbliche Adressen in 3 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Lüdenscheid Ost (GWG XIII)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
198 gewerbliche Adressen in 4 Gewerbegebieten.
Gewerbegebiete Meinerzhagen und Kierspe-Bollwerk (GWG XIV)
Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Die Erstellung und der Betrieb der Breitbandinfrastruktur erfolgt für die sog. weißen Flecken, Schulen und Krankenhäuser im gesamten Kreisgebiet sowie für die bislang unterversorgten Gewerbegebiete in den einzelnen Städten/Gemeinden des Märkischen Kreises.
145 gewerbliche Adressen in 2 Gewerbegebieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen),
2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular),
Mindestanforderung:
Bitte geben Sie in dem Formular mindestens die folgenden Referenzen an:
— Bewerbung für 1-2 Gewerbelose: Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Bewerbung für 3-5 Gewerbelose: Mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Bewerbung für 6-10 Gewerbelose: Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Bewerbung für 11-14 Gewerbelose und/oder das Hauptlos 1 und/oder das Gesamtangebot: Mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular),
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre und Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular).
Zu 1.:
— Bewerbung für 1-2 Gewerbelose: Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR/netto je Geschäftsjahr;
— Bewerbung für 3-5 Gewerbelose: Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR/netto je Geschäftsjahr;
— Bewerbung für 6-10 Gewerbelose: Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR/netto je Geschäftsjahr;
— Bewerbung für 11-14 Gewerbelose und/oder das Hauptlos 1 und/oder das Gesamtangebot: Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR.
Zu 3.:
— Bewerbung für 1-2 Gewerbelose: Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr;
— Bewerbung für 3-5 Gewerbelose: Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr;
— Bewerbung für 6-10 Gewerbelose: Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr;
— Bewerbung für 11-14 Gewerbelose und/oder das Hauptlos 1 und/oder das Gesamtangebot: Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr.
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular),
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Zu 2.:
— Bewerbung für 1-2 Gewerbelose: Mindestens 1 000 eigene Glasfaserkunden;
— Bewerbung für 3-5 Gewerbelose: Mindestens 2 000 eigene Glasfaserkunden;
— Bewerbung für 6-10 Gewerbelose: Mindestens 3 000 eigene Glasfaserkunden;
— Bewerbung für 11-14 Gewerbelose und/oder das Hauptlos 1 und/oder das Gesamtangebot: Mindestens 3 500 eigene Glasfaserkunden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern) die Nachweise der Bietereignung auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal bzw. ted.europa.eu bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDH9JX8.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dieser Ausnahmetatbestand ist im vorliegenden Fall einschlägig. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, obliegt der Vergabekammer selbst. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.