Vergabe von Fahrleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz – PBefG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Bahnhof 10
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fahrleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz – PBefG
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG im Kreisgebiet Soest ab dem 1.1.2021 mit einem jährlichen Volumen von insgesamt (über alle 3 Lose (Pakete)) ca. 184 000 Gesamtfahrkilometern.
Dinest 01 (2101101)
Landkreis Soest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Soest ab dem 1.1.2021.
Der Dienst 01 (2101101) hat einen jährlichen Umfang von ca. 122 000 Gesamtfahrkilometern. Die zu bedienenden Linien sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftaggeber das Recht an den Kurs-/Umlaufplänen Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann mit einer 6-wöchigen Frist zum Quartalsende vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer gekündigt werden. Der Auftraggeber kann ferner Teilleistungen kündigen, wenn sich die Fahrleistungen, zu dessen Bedienung dieser Vertrag geschlossen wurde, wesentlich einschränken. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Dienst 02 (2101102)
Kreis Soest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Soest ab dem 1.1.2021.
Das Los 2 (Dienst 02/2101101) hat einen jährlichen Umfang von ca. 55 000 Gesamtfahrkilometern. Die zu bedienenden Linien sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftaggeber das Recht an den Kurs-/Umlaufplänen Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann mit einer 6-wöchigen Frist zum Quartalsende vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer gekündigt werden. Der Auftraggeber kann ferner Teilleistungen kündigen, wenn sich die Fahrleistungen, zu dessen Bedienung dieser Vertrag geschlossen wurde, wesentlich einschränken. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Diens 03 (2101103
Kreis Soest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Soest ab dem 1.1.2021.
Der Dienst 03 (2101101) hat einen jährlichen Umfang von ca. 7 000 Gesamtfahrkilometern. Die zu bedienenden Linien sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftaggeber das Recht an den Kurs-/Umlaufplänen Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann mit einer 6-wöchigen Frist zum Quartalsende vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer gekündigt werden. Der Auftraggeber kann ferner Teilleistungen kündigen, wenn sich die Fahrleistungen, zu dessen Bedienung dieser Vertrag geschlossen wurde, wesentlich einschränken. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.1.2020 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigen Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – sowie der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters durch Erklärung und ggfls. Nachweis 1. dass gem. § 123 Abs. 1 GWB,
a. keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, vorliegt,
b. keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, bzw.
c. dass zwar eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, vorliegt,
d. gegen den Bieter zwar eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, aber gem. § 125 GWB von einem Ausschluss aufgrund einer dem Angebot gesondert beizufügenden und zu begründenden Erklärung abgesehen werden kann, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß gegen die Zuverlässigkeit nicht in Frage stellt.
2. Dass hinsichtlich des zwingenden Ausschlussgrundes gemäß § 123 Abs. 3 GWB,
a. der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, und auf Anforderung der ausschreibenden Stelle kurzfristig ein entsprechender Nachweis nachgereicht wird.
Bzw.
b. der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zwar nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, aber gemäß § 125 GWB von einem Ausschluss aufgrund einer dem Angebot gesondert beizufügenden und zu begründenden Erklärung abgesehen werden kann, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß gegen die Zuverlässigkeit nicht in Frage stellt.
3. Dass hinsichtlich der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und 8 GWB, der Bieter folgende Voraussetzungen erfüllt:
a. Der Bieter hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
b. Der Bieter hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität ihres Unternehmens infrage gestellt wird.
c. Der Bieter hat mit anderen Unternehmen keine Vereinbarung getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken.
d. Der Bieter hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eigungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten.
4. Dass hinsichtlich des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB der Bieter folgende Vorraussetzungen erfüllt:
a. Über das Vermögen des Bieters ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist nicht mangels Masse abgelehnt worden, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet, und auf Anforderung der ausschreibenden Stelle kurzfristig ein entsprechender Nachweis nachgereicht wird bzw.
b. Zwar über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich der Bieter im Verfahren der Liquidation befindet, aber gemäß § 125 GWB von einem Ausschluss aufgrund einer dem Angebot gesondert beizufügenden und zu begründenden Erklärung abgesehen werden kann, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß gegen die Zuverlässigkeit nicht in Frage stellt.
5. Das keiner der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße durch den Bieter begangen wurde.
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt)
6. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur vollständigen Übernahme der Leistungen zum Leistungsbeginn gewährleistet ist; d. h. wenn der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchem Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und er dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachgewiesen werden kann.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 1 Referenz(en) des Bieters als Eigenerklärung über die regelmäßige Beförderung von Personen im Linienverkehr gem. § 42 Personenbeförderungsgesetz – PBefG. Der Bieter hat dazu Referenzen anderer Aufträge in den letzten 3 Jahren (2017-2019) und über die fachliche Eignung zur Durchführung von Linienverkehren einzureichen. Die Referenzleistungen müssen der ausschreibungsgegenständlichen Leistung ähnlich sein und eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, der Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraums beinhalten (hinsichtlich der Beauftragsungszeiträume gilt die Summe der Referenzen). Die Referenz ist auch bei Abgabe von Angeboten auf alle Lose nur einmal vorzulegen.
§§ 3 ff. PBZugV.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist unzulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer gesonderten Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, sowie in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift: Münster
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).