Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs mit einem teleskopierbaren Gelenkarm für die Feuerwehr
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs mit einem teleskopierbaren Gelenkarm für die Feuerwehr
Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs mit einem teleskopierbaren Gelenkarm für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Lüdenscheid im Zuge der Ersatzbeschaffung.
Feuer- und Rettungswache der Stadt Lüdenscheid
Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Lüdenscheid im Zuge der Ersatzbeschaffung für den Löschzug Brügge mit einem teleskopierbaren und knickbaren Gelenkarm, Model M32L-AT.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es sind aufgrund von örtlichen Gegebenheiten und vorherigen Erfahrungen der Feuerwehr bestimmte technischen Vorgaben für die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeugs verbindlich festgelegt worden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, das letzte Leiterteil zu knicken und, wenn gewünscht, auch zu teleskopieren, um einen sog. Soforteinstieg vor dem Fahrzeug zu ermöglichen. Damit muss der Leiterpark inkl. Korb für den sicheren Einstieg des Einsatzpersonals nicht mehr zurückgeschwenkt und hinter dem Fahrzeug abgelegt, sondern der Korb wird ohne Schwenkvorgang direkt vor dem Fahrzeug abgelegt. Die Möglichkeit des Soforteinstiegs spart an der Rüstzeit und kann somit lebensrettend sein. Aufgrund der teilweise engen Bebauung in der Lüdenscheider Oberstadt und in der Altstadt sowie aufgrund der inhomogenen Einsatzgebiete ist eine größere Varibabilität der Austellflächen notwendig, die im Gegensatz zu anderen Drehleiter nur mit dem teleskopierbaren Gelenkarm erreicht wird.
Nach der vorgenommenen Markterkundung hat der Fachdienst 37 der Stadt Lüdenscheid festgestellt, dass die festgelegten technischen Angaben nur von einem Anbieter Magirus GmbH, erfüllt werden können. Dies wurde nochmal durch die Kommunale Agentur NRW mit einem gesonderten Schreiben bestätigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Tag der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1. bezieht sich nicht auf den Abschluss des Vertrages. Der Vertragsschluss erfolgt nach einem vorangegangenen Ratbeschluss am 8.9.2020.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de