Kanal TV-Inspektion Stadt Ost 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 149/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal TV-Inspektion Stadt Ost 2020
Kanal-TV-Untersuchung gemäß SüwVO Abw NRW 2013 (Zweitbefahrung) Stadtgebiet Ibbenbüren_Ost
— ca. 51.000 m Kanalreinigung und Inspektion der Kanalisation:
—— davon ca. 2 500 m Mischwasserkanäle (DN 150 bis DN 800);
—— davon ca. 24 200 m Regenwasserkanäle (DN 150 bis DN 2500);
—— davon ca. 24 300 m Schmutzwasserkanäle (DN 150 bis DN 900);
—— und ca. 20 000 m Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenraum.
Ibbenbüren
Kanal-TV-Untersuchung gemäß SüwVO Abw NRW 2013 (Zweitbefahrung) Stadtgebiet Ibbenbüren_Ost
— ca. 51.000 m Kanalreinigung und Inspektion der Kanalisation:
—— davon ca. 2 500 m Mischwasserkanäle (DN 150 bis DN 800);
—— davon ca. 24 200 m Regenwasserkanäle (DN 150 bis DN 2500);
—— davon ca. 24 300 m Schmutzwasserkanäle (DN 150 bis DN 900);
—— und ca. 20 000 m Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenraum.
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 51 km (östliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 400 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Das Untersuchungsgebiet besteht aus zusammenhängenden Haltungen im Misch-Regen- und Schmutzwasserbereich.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden.
Die zu erbringenden Leistungen sind:
1. Reinigung der Kanäle und Schächte,
2. optische Inspektion (EDV-mäßige Erfassung bzw. Schadensbeschreibung der Kanäle und der Schacht- und Sonderbauwerke nach DIN EN 13508.2),
3. EDV-mäßige Dokumentation der optischen Inspektion, Untersuchungsprotokolle, Inspektionsgrafiken, Fotodokumentationen, Videoaufzeichnungen usw.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
521 Erklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung; ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern;
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten gemäß Abschnitt 3.3 der Leistungsbeschreibung;
— Die Bewerber für die Reinigung und Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL Gütezeichens R und RAL-Gütezeichens I der Gütegemeinschaft ist.
— Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs „Grundlagen“ und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 – KI-Pass);
— Des Weiteren muss für die fachtechnische Weiterbearbeitung des Untersuchungsergebnisses ein Dipl.-Ing. (FH oder TH bzw. M.Sc. oder B.Sc.) auftragnehmerseitig zur Verfügung stehen und verantwortlich zeichnen.
Abschnitt 3.3 Anforderungen an die Gerätschaften
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsfahrzeuge dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
— mindestens 12 m3 kombinierter Hochdruckspül- und Saugfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung bei wasserführenden Kanälen) und verstellbarer Trennwand;
— Leistung der Hochdruckpumpe ca. 320 l/min Wasserförderung bei einem Austrittsdruck an der Düse von mindestens 150 bar;
— Leistung der Vakuumpumpe ca. 1.600 m3/h, Luftleistung zur Beseitigung von Kanalrückständen bis 8 Meter Kanaltiefe;
— Spülschlauchlänge bei 1 1/4 " mindestens 150 Meter und bei 1 " mindestens 225 Meter;
— Saugschlauchlänge mindestens 20 Meter.
Die Fahrzeuge müssen mit den notwendigen Gaswarn-, Sicherheits- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Rundumleuchten, Steighilfen, Schaufeln, Seilen usw. ausgestattet sein. Notwendige Kanalabsperrvorrichtungen müssen bei Bedarf vorhanden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ibbenbüren
Stabsstelle Vergabe
Raum 534
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nur Digitale Angebote sind zulässig!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i. V. m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt nur noch Digitale Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg oder per E-Mail eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o. ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9JZV
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.