Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/EU10029733
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinarzstr. 49
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-niederrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner
Der Auftrag umfasst die Generalplanung des Neubaus eines Technikums für den Fachbereich Chemie am Standort Campus Krefeld-West.
Campus Krefeld-West
Adlerstr.
47798 Krefeld
Gegenstand dieses Auftrages sind Generalplanerleistungen für den Neubau des Technikums für den Fachbereich Chemie, Campus Krefeld West. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in zwei Lose unterteilt. Das hier zu vergebende Los 1 betrifft die Generalplanerleistungen. Die Beauftragung des Generalplaners gem. Los 1 erfolgt in möglichen 3 Stufen, wobei die erste Stufe mit Zuschlagserteilung beauftragt wird. Die erste Stufe umfasst die Leistungen gem. Leistungsphasen 1 bis 3, die zweite optionale Stufe umfasst Leistungen gem. Leistungsphasen 4 bis 7. Optional wird der Generalplaner auch mit der Leistungsphase 8 HOAI als 3. Stufe beauftragt. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches als Anlage 1 dem Vertrag anliegt.
Optional wird der Generalplaner auch mit den Leistungsphasen 4 bis 7 HOAI (2. Stufe) und Leistungsphase 8 HOAI (3. Stufe) beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplaner
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5JD6GA
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße wegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nch § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“