LWL-Werbemittel Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-013-18-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
LWL-Werbemittel
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von LWL- und kvw-Werbemitteln.
LWL: Diverse Werbemittel
Sämtliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von diversen Werbemitteln für die Dienstellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 1.6.2021 von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und endet am 30.11.2022.
LWL: Textilien
Sämtliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von textilen Werbemitteln für die Dienstellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 1.6.2021 von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und endet am 30.11.2022.
Kvw
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) in Münster.
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von diversen Werbemitteln für die Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 1.6.2021 von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und endet am 30.11.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck Bietereignung in den Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
Angabe von mind. 1 Referenz aus dem Bereich „Werbemittel".
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag für Werbemittel) möglichst vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein. Anzugeben ist der Auftraggeber inkl. Ansprechperson und Telefonnummer und die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Länge/Dauer der Zusammenarbeit. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in elektronischer Form bis zum 27.8.2020 gestellt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.