Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/20/012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerstr. 104
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III
Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III.
59061 Hamm Der Durchführungsort der Maßnahme ist Hamm.
Der Auftragnehmer hat Maßnahmeräumlichkeiten in Hamm einzurichten, welche in angemes-sener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Näheres s. Vergabeunterlagen
Das Kommunale Jobcenter Hamm vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Durchführung einer Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens. Hauptziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung (Zuweisungskorridor bzw. Vermittlungsphase), mindestens jedoch die Aktivierung der Integrationsbemühungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Entwicklung individueller Bewerbungsstrategien und das Coaching von Vorstellungsgesprächen. Näheres s. Vergabeunterlagen.
Das Kommunale Jobcenter Hamm behält sich eine einmalige Verlängerung der Maßnahme zu den Konditionen dieser Ausschreibung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor. Die Verlängerung wird spätestens 2 Monate vor dem Vertragsende schriftlich ausgeübt.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien „Anlage 1_Bewertungsmatrix“ und „Anlage 2_Hinweise zur Bewertungsmatrix“ der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung
s. Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung
s. Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen / Nachweise:
Vordruck D.1 (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen)
Abschnitt I: Angaben des Bieters/des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft
Abschnitt II, Ziffer 1-10: Eigenerklärungen als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, als Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen und in Bezug auf die Trägerzulassung: Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Auskünften und Informationen (II.7); Schutz von personenbezogen Daten und Sozialdaten (II.8); Einhaltung Mindestarbeitsbedingungen (II.9); Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation (II.10).
Abschnitt II, Ziffer 11: Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der BG, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt.
Abschnitt III: Angaben zur Leistungsfähigkeit:
— Stehen bereits die in der Leistungsbeschreibung geforderte Infrastruktur zur Verfügung (Räume / Anschriften);
— Verfügen Sie bereits über das in der Leistungsbeschreibung geforderte Personal.
Vordruck D.1.1 (Vollmacht zur Bildung einer Bietergemeinschaft): Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend des Vordrucks D.1, Abschnitt II, Vordruck D.1.3 (soweit notwendig) und Vordruck D.1.2 sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Vordruck D.1.2 (Vergabe von Unteraufträgen / Eignungsleihe): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärung in Vordruck D.1, Abschnitt II Nr. 11) und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
Vordruck D.1.3 (Vorliegen von Ausschlussgründen): Nur dann auszufüllen, wenn der Bieter eine oder mehrere der Erklärungen in Vordruck D.1 in II.1 bis II.6 nicht wie gefordert abgeben kann. Wenn mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft betroffen sind, legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung mit den nach diesem Vordruck erforderlichen Erklärungen und Informationen mit dem Angebot vor.
Vordruck D.1.4 (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage): Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO an. Dafür sind mit Vordruck D.1, Abschnitt I die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck D.2 (Referenzliste): Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (s. Teil A Ziffer A.02.2 der Leistungsbeschreibung) innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt worden ist.
Referenzliste mit folgenden Angaben: Leistung / Maßnahmeart / Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Durchführungsjahr/-zeitraum, Durchführungsort und Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Weitere mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
Beschreibungen zu Teil A – A.02.2. der Leistungsbeschreibung (Nur einzureichen, sofern keine Nachweise über bisherige einschlägige Aktivitäten mittels des Vordrucks D.2 [Referenzliste] vorgelegt werden können.)
Beschreibungen der Verankerung und Vernetzung im regionalen Arbeitsmarkt bzw. Art und Umfang der Vernetzung mit den vorhandenen örtlichen Einrichtungen und Diensten des Sozialwesens (s. hierzu Teil A – A.02.3. und A.02.4. der Leistungsbeschreibung)
Gesamtkonzept für die Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahme (gegliedert entsprechend der in der Wertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien innerhalb der Wertungsbereiche, s. Anlage 1)
2. Innerhalb von 6 Kalendertagen nach besonderer Aufforderung einzureichen:
Vordruck D.3 (Erhebungsbogen Personal)
Nachweise zur Verankerung und Vernetzung (s. Teil A Ziffer A.02.3. und A.02.4. der Leistungsbeschreibung)
Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 VI AZAV. Außerdem ist zu erklären, dass sie über eine ortsbezogene Trägerzulassung erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen werden.
Beispiele von vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (max. 3) (s. Teil B Ziffer B.05.3 der Leistungsbeschreibung).
3. Sonstiges
Es wird sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vorbehalten. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, E-Mail) vor. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
— Teile A-C der Leistungsbeschreibung;
— Zusätzliche Vertragsbedingungen;
— Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe;
— Informationsblatt DSGVO;
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDYWN7.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html