Generalplanung Neubau der Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 5542/19-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Revierstraße 3
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrw-urban.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau der Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster
Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Generalplanung des Bauvorhabens der Auftraggeberin, das in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben ist.
Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
48163 Münster
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Unterbringung der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster. Hierbei handelt die Auftraggeberin treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen, welches das Bauvorhaben mit Landesmitteln finanziert.
Das Bauvorhaben ist eingebunden in das Projekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)". Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Als Betreiberin der FFB und Nutzerin des Neubaus ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. vorgesehen.
Gegenstand des Bauvorhabens ist nur das in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauprogramm für den derzeit beabsichtigten, auf die Bedürfnisse der FFB zugeschnittenen Neubau. Bei der Planung ist aber zu berücksichtigen, dass spätere Erweiterungen der FFB möglich sind, die sich wegen des FuE-Charakters des Projekts hinsichtlich der konkreten Raumbedarfe und ihrer funktionalen und sonstigen Anforderungen gegenwärtig noch nicht abschließend beschreiben lassen. Vom Auftragnehmer wird deshalb eine Planung erwartet, die für spätere Erweiterungen eine möglichst große Flexibilität bietet. Der Auftragnehmer hat die möglichen Erweiterungsszenarien mit der Auftraggeberin und der Betreiberin insbesondere im Zuge der Grundlagenermittlung und der Vorplanung abzustimmen.
Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der Forschungsfertigung Batteriezelle und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird. Die Anforderungen an das Bauvorhaben beruhen deshalb auf entsprechenden Nutzeranforderungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Sie unterliegen im Detail noch weiteren Abstimmungen zwischen Auftraggeberin/Land einerseits und Nutzer andererseits sowie möglichen Einflüssen aus dem Fortschreiten des begleitenden FuE-Vorhabens, konkret aus der weiteren Planung und Entwicklung der im Bauvorhaben unterzubringenden Fertigungsanlagen. Die Letztentscheidung über die Übernahme geänderter Nutzeranforderungen als neue oder veränderte Planungs- und Überwachungsziele verbleibt dabei stets bei der Auftraggeberin.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen für das beschriebene Bauvorhaben der Auftraggeberin durch einen Generalplaner. Wegen der zu erwartenden engen Wechselbeziehungen der parallel laufenden Planungs- und Entwicklungsprozesse für das Bauvorhaben der Auftraggeberin einerseits und das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Nutzerin andererseits bei gleichzeitig bestehendem hohen Beschleunigungsbedarf für das Gesamtprojekt wird dabei besonderer Wert auf eine zügige und schnittstellenfreie Bearbeitung der Planungs- und Überwachungsaufgabe für das Neubauvorhaben der Auftraggeberin durch den Generalplaner gelegt.
Die Auftraggeberin schreibt parallel Leistungen zur Projektsteuerung für das Bauvorhaben aus. Die gleichzeitige Beteiligung an diesem Vergabeverfahren und dem parallel laufenden Vergabeverfahren für die Projektsteuerung dieses Bauvorhabens ist nicht zulässig, da beide Leistungen miteinander unvereinbar sind. Im Falle einer Parallelbewerbung in beiden Verfahren bleibt die Bewerbung für den vorliegenden Generalplanerauftrag unberücksichtigt!
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt gebündelt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDKWZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland