Beschaffung von Laborbedarf (4) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_098_MK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 83-0
Fax: +49 251 / 83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Laborbedarf (4)
Beschaffung von Laborbedarf als Ersteinrichtung
Eines Forschungsneubaus.
Membranpumpenstand (2-stufige, drehzahlgesteuerte Membranpumpe und 2 Vakuumtischcontroller)
WWU — Neubau OC/BC-I
Corrensstraße 34a
48149 Münster
Die konkrete Anlieferung (inkl. Adresse ist vor der Lieferung mit den Ansprechpartnern der WWU abzustimmen.
Membranpumpenstand (2-stufige, drehzahlgesteuerte Membranpumpe und 2 Vakuumtischcontroller).
Kühlwasserwächter
WWU — Neubau OC/BC-I
Corrensstraße 34a
48149 Münster
Die konkrete Anlieferung (inkl. Adresse ist vor der Lieferung mit den Ansprechpartnern der WWU abzustimmen.
Kühlwasserwächter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zu Ausschlussgründen;
— Auszug aus dem Handelsregister;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (durch die Vergabestelle);
— Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern (durch die Vergabestelle).
— Betriebshaftpflichtversicherung.
— Nur bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft;
— Nur bei Einsatz von Nachunternehmern: Erklärung Nachunternehmen und Verpflichtungserklärung von jedem Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYL7
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.