Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland – Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: BAuA - 546233 - F 2508 - Fu

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.baua.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland – Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025

Referenznummer der Bekanntmachung: BAuA - 546233 - F 2508 - Fu
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle 2 Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.

Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.

Projektbeginn: ca. 1.1.2021

Laufzeit: 7 Jahre

Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

Es gilt deutsches Recht.

muss es heißen:

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.

Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 31.8.2020, 12.00 Uhr (neue Frist nach Fristverlängerung), eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.

Projektbeginn: ca. 1.1.2021

Laufzeit: 7 Jahre

Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

Es gilt deutsches Recht.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Zur Fristverlängerung wurden 2 zusätzliche Anlagen angefügt:

— Die Information zur Fristverlängerung / Anlage P: Verschiebung der Angebotsabgabefrist auf den 15.9.2020 / 10.00 Uh r und Verschiebung des Termins für die späteste Einreichung von Bieterfragen: 31.8.2020 / 12.00 Uhr;

— Das überarbeitete eVergabe-Angebotsformular mit der neuenen Frist / Anlage Ia -NEUE FRIST.

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