Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland – Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: BAuA - 546233 - F 2508 - Fu
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baua.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland – Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle 2 Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Projektbeginn: ca. 1.1.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es gilt deutsches Recht.
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 31.8.2020, 12.00 Uhr (neue Frist nach Fristverlängerung), eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Projektbeginn: ca. 1.1.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es gilt deutsches Recht.
Zur Fristverlängerung wurden 2 zusätzliche Anlagen angefügt:
— Die Information zur Fristverlängerung / Anlage P: Verschiebung der Angebotsabgabefrist auf den 15.9.2020 / 10.00 Uh r und Verschiebung des Termins für die späteste Einreichung von Bieterfragen: 31.8.2020 / 12.00 Uhr;
— Das überarbeitete eVergabe-Angebotsformular mit der neuenen Frist / Anlage Ia -NEUE FRIST.