Beschaffung eines Automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS)
Beschaffung von Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) bestehend aus Zähleinrichtungen in den Fahrzeugen nebst Hintergrundsystem zur Datenkommunikation und Überwachung („Zählsysteme“; Los 1) und Software zur Auswertung der Zählwerte („Analysetool“; Los 2).
Fahrzeugausrüstung mit Zählanlagen
Mönchengladbach
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen für 182 Solo- und 71 Gelenkbusse (insgesamt 577 Türen).
Fahrzeugausrüstung mit Zählanlagen, inkl.
— GPS-Antennen und Verkabelung;
— Einbau und Inbetriebnahme mit Vor-Ort Schulung;
— Nachweis der Messgenauigkeit per Zertifizierung nach VDV 457 V2.1;
— Hintergrundsystem zur Datenkommunikation und Systemüberwachung;
— Schnittstellen zur Bereitstellung von Zählrohdaten und von Live-Daten;
— Ersatzteile.
Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind im Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag aufgeführt.
Lieferung des Analysetools zur Auswertung der Fahrgastzähldaten
Mönchengladbach
Lieferung des Analysetools zur Auswertung der Fahrgastzähldaten mit:
— Schnittstellen;
— Vor-Ort-Schulung;
— Wartung, Support und Softwarepflege über mehrere Jahre.
Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind im Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB;
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt sein. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Referenzen über in den letzten 5 Jahren (2015-2020) ausgeführte Aufträge betreffend die Ausrüstung von Bussen mit Automatischen Fahrgastzählsystemen bzw. die Lieferung, Wartung und Pflege einer entsprechenden Auswertungssoftware, die zum auftragsgegenständlichen Funktionsumfang passen (autonome Fahrgastzählung, vorzugsweise Stadtbus). Reine Bahn-Referenzen werden nicht gewertet.
Je Los ist mindestens eine Referenz eines städtischen Busbetriebs aus dem DACH-Raum vorzulegen. Es werden maximal 5 Referenzen je Los gewertet.
Bürgschaft zur Sicherung von Mängelansprüchen in Höhe von 5 % des Auftragswertes.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten;
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die maximal 5 qualifizierten Bewerbern je Los der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber je Los die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
11. Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.