Rathaus Bad Salzuflen, Technische Sanierung – Heizung- und Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/34
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Bad Salzuflen, Technische Sanierung – Heizung- und Sanitärinstallation
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst das Projekt „Energetische Sanierung/Fassadensanierung des Rathauses der Stadt Bad Salzuflen“. Das Gebäude verfügt über insgesamt acht Geschosse und ein Kellergeschoss. Ziel der Sanierung ist es, das gesamte Gebäude durch ein Sanierungskonzept auf einen Standard Effizienzhaus 70, d. h. mindestens 30 % unter Neubaustandard nach aktueller Energiesparverordnung zu erreichen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde 1974 bis 1975 errichtet. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Dachzentrale mit 2 Heizkesseln errichtet. Diese Kesselanlage wurde zwischenzeitlich durch eine Versorgung mit Fernwärme der Stadt Bad Salzuflen ersetzt. Durch vertikale Verteilung der Regelkreise in einem Schacht erfolgte die horizontale Verteilung in der jeweils darunterliegenden Etage mit Versprung in die betreffende Etage in den Rohfußboden. Die Heizkörper und Rohrleitungen sind neu zu verlegen, teilw. im Fußboden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen/Hauptmassen sind ausgeschrieben:
— Demontage von Heizungsleitungen aus Stahlrohr und Kupferrohr;
— Neuinstallation von ca. 170 St. Heizkörpern;
— Neuinstallation von ca. 1 700 m Heizungsleitungen aus Stahlrohr und Stahlrohr außen verzinkt;
— Demontage von Be- und Entwässerungsleitungen;
— Neuinstallation von ca. 200 m Entwässerungsleitungen aus Gußeisen für Schmutz- und Regenwasser;
— Neuinstallation von ca. 70 m Bewässerungsleitungen aus Edelstahlrohr.
Bitte geben Sie bei Angebotseinreichung das Leistungsverzeichnis mit ausgefüllten Preispositionen und die ausgefüllte GAEB-Datei an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Auftraggeber sind im Bereich der VOB gesetzlich verpflichtet, präqualifizierte Bauunternehmen anzuerkennen. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 a VOB/A bzw. § 6 a VOB/A EU de-finierten Anforderungen. Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie diese Präqualifikation mit der Registriernummer und der Präqualifikationsstelle bei der Angebotsabgabe bitte an. Gemäß § 16 a VOB/A bzw. § 16 a VOB/A EU können entsprechende Eignungsnachweise nachgefordert werden, währenddessen ist das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen ausgeschlossen.
Mängelbürgschaft i. H. v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.