Lieferauftrag für Strom und Gas – Los 2: Gaslieferung für die Gebäude der KZVWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05/02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Horst 25
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zahnaerzte-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag für Strom und Gas – Los 2: Gaslieferung für die Gebäude der KZVWL
Die Auftraggeberin schreibt einen öffentlichen Auftrag in zwei Losen aus. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag über die Lieferung von Strom für die Gebäude der KZVWL (Los 1) und einen Vertrag über die Lieferung von Erdgas für die Gebäude der KZVWL (Los 2). Jedes Los wird gesondert im elektronischen Vergabeportal veröffentlicht. Diese Bekanntmachung gilt ausschließlich für Los 2.
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Auf der Horst 25
48147 Münster
Gegenstand der Beschaffung im Los 2 ist ein Gasliefervertrag für die folgenden Gebäude der KZVWL vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024.
a) Verwaltungsgebäude der KZVWL, Auf der Horst 25, 48147 Münster,
b) Mehrfamilienhaus, Piusallee 44c, 48147 Münster.
Auf Grundlage der kw/h des Jahres 2019 sowie einer Schätzung wird von folgender unverbindlicher Kalkulationsgrundlage für alle Zähler gemeinsam ausgegangen: 946 258 kw/h pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit ihrem Nettoauftragswert der umfassten Referenzleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung, dem Erbringungszeitraum sowie Empfänger (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und der Liefermenge/p. a. anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet. Die Referenzerläuterung kann bei Bedarf auf Beiblättern zum Vordruck 03 erfolgen.
Die Mindestliefermengen der angegebenen Referenzen dürfen jeweils 946 258 kw/h nicht unterschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD6SM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.