Erbringung von Managementdiensten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Str. 3a
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52477
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionetz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Managementdiensten
Erbringung von Managementdiensten im Bereich Grundstücks- und Anlagenverwaltung sowie kaufmännische Betriebsführung.
Grundstücks- und Anlagenverwaltung
Alsdorf
Dienstleistungen im Bereich Verwaltung von Grundstücken und Anlagen incl. Baumaßnahmen sowie Anfragen zu Netzanschlüssen.
Kaufmännische Betriebsführung
Aachen
Dienstleistungen im Bereich Auftragsmanagement, Finanzbuchhaltung incl. Abschlüssen und Planung, Regulierungs- und Konzessionsmanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe kann nach Ansicht der Auftraggeberin Alsdorf Netz GmbH im Wege der vergaberechtsfreien inversen In-House Beschaffung (§ 108 Abs. 3 und 4 GWB; Art. 12 Abs. 2 und 3 RL 2014/24/EU) vorgenommen werden. Die Auftraggeberin ist öffentliche Auftraggeberin, weil sie als Unternehmen der Daseinsvorsorge nichtgewerbliche Aufgaben im Allgemeininteresse wahrnimmt. Sie wird gemeinschaftlich kontrolliert durch die Stadtwerke Alsdorf GmbH, die von der Gebietskörperschaft Stadt Alsdorf beherrscht wird, und durch die Regionetz GmbH, die ihrerseits Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Aachen AG, die vollständig der Gebietskörperschaft Stadt Aachen gehört, und der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH ist; die EWV ist wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen, das mehreren Gebietskörperschaften der Städteregion Aachen und der innogy SE gehört und von diesen gemeinsam kontrolliert wird. Die Stadtwerke Alsdorf GmbH als Auftragnehmerin des Loses 1 und die Regionetz GmbH als Auftragnehmerin des Loses 2 kontrollieren damit die Alsdorf Netz GmbH als Auftraggeberin. Letztere übt ausschließlich Tätigkeiten aus, mit denen sie seitens der sie kontrollierenden beiden Auftragnehmer betraut wird. An den beiden Auftragnehmern besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung; die Beteiligung der innogy SE erfolgt weder direkt an der Regionetz GmbH, noch ist sie beherrschend.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Straße 3a
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.regionetz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verträge werden nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Klargestellt wird, dass die Datumsangabe in Ziff. V.2.1. – Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe den Tag bezeichnet, an dem der Auftraggeber intern entschieden hat, mit welchem Auftragnehmer der Vertrag geschlossen werden soll.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Für die Einleitung eines Verfahrens vor der Vergabekammer gilt nach § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nach § 135 Abs. 3 GWB nur festgestellt werden, wenn der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit innerhalb der Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, gestellt wird, deren Ablauf der Auftraggeber abzuwarten hat, bevor er den beabsichtigten Vertrag abschließt.