Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 36 – Sportboden/Prallwand Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 36 - Sportboden / Prallwand
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 36 – Sportboden/Prallwand
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 36 – Sportboden/Prallwand.
Repelenerstr. 101
47441 Moers
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 36 – Sportboden/Prallwand u. a. Prallwand (ca. 680 m2), Geräteraumtore, Sportboden (ca. 2.050 m2), Hallentrennvorhänge
Einzelheiten können den kostenfrei abrufenbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde aufgehoben und mit modifizierten Unterlagen erneut europaweit ausgeschrieben (2020/S [removed]).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDKTC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.