Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2020-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher
Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher.
Hier: Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept „Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher“ sowie dem „Energetischen Sanierungskonzept Castrop-Rauxel Habinghorst“.
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Für die Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Projektgebiet „Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher“ hat die Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag auf Förderung eines Sanierungsmanagements an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Die Hauptaufgabe des Sanierungsmanagements ist die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept „Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher“ sowie dem „Energetischen Sanierungskonzept Castrop-Rauxel Habinghorst“. Die Konzepte bilden die Grundlage für die energetische Stadtsanierung im Projektgebiet und liefern den Maßnahmenkatalog für die Arbeit des Sanierungsmanagements.
Im Quartier „Links und Rechts der Emscher“ befindet sich ein Großteil des Energieeinsparpotenzials im Bereich privater Eigentümer. Dieser Zielgruppe ist daher besondere Aufmerksamkeit zugedacht. Entsprechend ist eine Vielzahl von Projekten entwickelt worden, die sich direkt an diese Gruppe wenden, z. B. Haus-zu-Haus-Beratungen zu Fördermöglichkeiten oder öffentlichkeitswirksame Kampagnen zur energetischen Sanierung. Neben der Wohngebäudesanierung stellen Stromeinsparungen in privaten Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen die primären Handlungsfelder für die Aktivitäten des Sanierungsmanagements dar.
Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung, ist ein externer Dienstleister zu beauftragen, um die Aufgaben des Sanierungsmanagements zu erfüllen.
Ziel der Arbeit des Sanierungsmanagements ist die Erhöhung der Sanierungsrate der Gebäude sowie die Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Projektgebiet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung,
b) Eigenerklärung zur Eignung,
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise.
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung,
b) Eigenerklärung zur Eignung.
Und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise.
a) Angaben zu Arbeitskräften.
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise.
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweisführung:
Ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise über mindestens 3 Referenzen.
a) Zusicherung des Anbieters: Mindestanforderung an Präsenz im Stadtgebiet bzw. im Projektgebiet laut Aufgabenbeschreibung (Präsenz an min. einem Werktag pro Woche vormittags und nachmittags).
b) Zusicherung des Anbieters: Einhaltung der Förderkriterien der KfW und programmgemäße Verwendung der Fördermittel laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, dazu gehören:
b.a) Darstellung (max eine DIN A4-Seite), dass Anbieter über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der energetischen Sanierung und der Energieversorgung, insbesondere Wärme- und Kälteversorgung verfügt und städtebauliche, wohnungs- oder immobilienwirtschaftliche Grundkenntnisse, Erfahrungen in der Stadterneuerung sowie gute kommunikative Fähigkeiten besitzt,
b.b) Vorlegen eines Umsetzungskonzeptes, konform zu den vorliegenden integrierten energetischen Quartierskonzepten,
b.c) Fristgerechte Erstellung des Verwendungsnachweises lauf KfW-Anforderungen.
c) Zusicherung des Anbieters: Im Auftragsfall einzusetzendes Personal entspricht den Anforderungen an Sanierungsmanager laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, demnach müssen Sanierungsmanager eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung aufweisen:
— im Energiemanagement, der Energieeinsparung und der Energieversorgung;
— in der energetischen Sanierung von Gebäuden;
— in der Stadtentwicklung, im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement;
— in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.
d) Die genannten Anforderungen an das einzusetzende Personal werden von der Projektleitung überprüft. Als Grundlage dienen Abschlusszeugnisse sowie Arbeitszeugnisse,
e) Referenz: Durchführung von durchschnittlich mind. 10 Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern zu energiebezogenen Themen pro Woche (Grundlage: letzten 3 Geschäftsjahre).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel, Zi. 229
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern ist bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGYWLR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.