Universitätsklinikum Münster -2750_17_763 Neubau Medizinisches Forschungs Centrum (MedForCe) — G21 Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 763-G21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster -2750_17_763 Neubau Medizinisches Forschungs Centrum (MedForCe) — G21 Baustellenlogistik
Baustellenlogistik.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m2 errichtet werden.
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m2 erwarten.
Die wesentlichen Leistung des vorliegenden Verfahren bestehen aus:
1. Übergeordnete Baulogistik:
1.1. Planung und Fortschreibung,
1.2. Baulogistik personal ca. 56 Monate Vorhaltung,
1.3. Zutrittskontrolle ca. 56 Monate Vorhaltung,
1.4. Verkehrssteuerung,
1.5. Baustellenabgrenzung,
1.6. Vertikale Fördermittel/Bauaufzüge ca. 176 Stück-Monate Vorhaltung,
1.7. Sonstige Anlagenteile und Dienstleistungen,
1.8. Winterbauschutzmaßnahmen ca. 16 Monate Vorhaltung,
1.9. Sicherheitseinrichtung,
1.10. Einzelcontainer,
1.11. Containeranlage als Betreibermodell, Komplettpaket ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.12. Ver- und Entsorgungsnetz für Trink- und Abwasser,
1.13. Zentrale Entsorgungslogistik ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.14. Baustellenbewachung/Kameratechnik ca. 220 Stück-Monate Vorhaltung,
1.15. Baustrom ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.16. Bauwegebeleuchtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder„Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Nachweis der technischen und Beruflichen Eignung ist die Erfüllung folgender Mindestanforderungen nachzuweisen:
Referenzen des Bieters:
— Es sind mindestens 3 Referenzen über die Auführung baulogistischer Leistungen mit einer vergleichbaren Baufeldgröße (ca. 18 000 m2) vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden.
— Es sind mindestens 3 Referenzen über die Auführung baulogistischer Leistungen vorzulegen, mit einem Auftragsvolumen von mindesten [Betrag gelöscht] EUR die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden.
An die Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
Projektleiter: Qualifikation Diplom, Bachelor oder gleichwertig, und Vorlage von mindestens 2 Referenzprojekten mit einem Auftragsvolumen > [Betrag gelöscht] EUR, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden.
Führungspersonal: Qualifikation Meister oder gleichwertig, und Vorlage von mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Auftragsvolumen > [Betrag gelöscht] EUR, das in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurde.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
—
Zur Angebotseröffnung sind nur Bieter oder Ihre Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYC7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.