Quartiersmanagement inkl. Quartiersberatung im Rahmen des Stadtumbaus Krefeld-Uerdingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-61-6100-ruß-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement inkl. Quartiersberatung im Rahmen des Stadtumbaus Krefeld-Uerdingen
Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am Marktplatz 5 in einem der sogenannten Herberzhäuser, die zentral gelegen ein bedeutendes städtebauliches Ensemble für Uerdingen bilden. Das Quartiersmanagement soll hier verantwortlich an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes mitwirken und zu einem vielfältigen Angebot der Begegnung und Bewohnerbeteiligung beitragen.
Stadt Krefeld
Am Marktplatz 5
47829 Krefeld
Die Aufgaben sind im Wesentlichen in 3 Teilbereichen zu erbringen: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementes, Eigentümerberatung und Ladenflächenmanagement.
Aufgaben im Bereich „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sind im Einzelnen die Aktivierung und Vernetzung des vorhandenen bürgerschaftlichen Engagements, die Moderation von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes, die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des „Tag der Städtebauförderung“, die Geschäftsführung der Verfügungsfonds, Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Aufbau und Pflege der Internetpräsenz, Informationsbroschüren, Imagekampagne, Veranstaltungen, Newsletter), die Anpassung und Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes, die Teilnahme am Stadtumbaubeirat, die Organisation einer jährlichen Stadtteilkonferenz sowie die Geschäftsführung des Jour fixe und weiterer Arbeitskreise.
Die Aufgaben im Bereich der Eigentümerberatung betreffen im Einzelnen die Vor-Ort-Präsenz als zentrale Anlaufstelle für alle Informationssuchenden ohne bürokratischen Aufwand, die Kontaktaufnahme und kostenfreie, neutrale (Erst-)Beratung der Eigentümer zu allen Themen rund um die Immobilie (Fassadenerneuerung, energetische Nachbesserung, Gebäudemodernisierung, Grundrissveränderung, Barrierefreiheit, denkmalgerechter Umbau, altersgerechtes Wohnen), die Besichtigung des betreffenden Objektes, die Verwaltung des Hof- und Fassadenprogramms, die Beratung und Unterstützung bei privater Wohnumfeldverbesserung (Entkernung der Innenhöfe, Schaffung von Spielmöglichkeiten, Anlage von Mietergärten oder gemeinschaftlichen Grünflächen, Dachbegrünung, Anbau von Balkonen usw.), die Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel zur Durchführung einzelner immobilienbezogener Maßnahmen, die Durchführung von Veranstaltungen zu unterschiedlichen immobilienbezogenen Themen.
Im Bereich des Ladenflächenmanagements geht es insbesodnere um die Betreuung und Beratung ansässiger Gewerbetreibender sowie Anwerbung neuer Gewerbetreibender, die Initiierung und Betreuung von Zwischennutzungen, wie z. B. Künstlerateliers o. ä., sowie die Förderung der Gastronomieszene, z. B. durch die Entwicklung eines Gastronomieschwerpunktes auf dem historischen Marktplatz und in der nördlichen Oberstraße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersmanagement inkl. Quartiersberatung im Rahmen des Stadtumbau Uerdingen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YWY8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]