Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren/Neubau der Elsa-Brändström-Realschule inclusive Dreifachsporthalle in Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/555
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren/Neubau der Elsa-Brändström-Realschule inclusive Dreifachsporthalle in Rheine
Neubau Elsa-Brändström-Realschule in Rheine inklusive Dreifachsporthalle in Rheine
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau der Elsa-Brändström-Realschule mit einer Dreifachsporthalle und Gymnastikraum in Rheine. Auf dem Gelände des Emslandstadions soll eine komplett neue sechszügige „Schule des gemeinsamen Lernens“ inklusive der dazugehörenden Dreifachsporthalle in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden.
Gesucht wird ein Gebäudeensemble, das den modernen Anforderungen eines sich deutlich veränderten Schul- und Lernalltags entspricht.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch anspruchsvollen Entwurf für Schule und Sporthalle sowie die dazugehörigen Freiflächen zu erhalten, der sowohl in baulich-funktionaler wie auch in gestalterischer Hinsicht hohe Qualitäten anbietet.
Neben diesem ersten Bauabschnitt sind für einen zweiten möglichen Abschnitt Ideen für einen kleineren Sportvereinsbereich auf dem Grundstück zu entwickeln.
Der Schulneubau und die Dreifachsporthalle sollen im August 2024 den Schulbetrieb für die Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen können.
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Schulbaumaßnahme umfasst etwa 8 500 m2 NF, die Sporthalle ca. 1 900 m2 NF. Die Freiflächen des Plangebiets haben umfassen insgesamt ca. 22 000 m2 (Schulhoffläche ca. 5 000 m2/Erschließungen/Stellplätze und Grünanlagen).
Hinweis 1:
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger des Wettbewerbs zu diesem Zeitpunkt entsprechende Planungsteams zusammenstellen und präsentieren müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 18 Teilnehmer begrenzt, davon 6 gesetzte und 12 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 12 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert.
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen Datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular;
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in);
— Nachweis der Berufshaftplicht;
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular).
Das Bewerbungsformular ist bis zum 25.8.2020 um 10.00 Uhr ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW einzureichen (s. Punkt I.3)). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf
— Umsetzung Raumprogramm und Funktionalität;
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung);
— Qualität der Gestaltung der Schulhofgestaltung und Freianlagen;
— Städtebauliche Qualität;
— Erschließung;
— Realisierbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Die aufgeführte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen und zu gewichten.
Gesamtpreissumme: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive der gesetzlichen MWSt.)
Preisgeld (ca. 51 %)
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen (2) [Betrag gelöscht] EUR
Aufwandsentschädigung (ca. 49 %):
[Betrag gelöscht] EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
34. KW 2020 – Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
35. KW 2020 – Versand Auslosung
37. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
44. KW 2020 – Abgabe Planungsunterlagen
46. KW 2020 – Abgabe Modelle
50. KW 2020 – Preisgerichtssitzung; voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDG9JR2
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.