Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2020/01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: St. Töniser Str. 124
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47804
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung
Unterhalts- und Glasreinigung.
Unterhaltsreinigung SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK Stadtwerke Krefeld AG
St. Töniser Str. 124
47804 Krefeld
Unterhaltsreinigung der SWK Stadtwer Krefeld AG
2 818 119 m2 / Jahr
Die Mengen werden sich jedoch ändern, da das Gebäude umgebaut wird, Details entnehmen Sie bitte den Preisblättern.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Glasreinigung SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK Stadtwerke Krefeld AG St. Töniser Str. 124
47804 Krefeld
Glasreinigung SWK Stadtwerke Krefeld AG
16 478 m2 / Jahr
Die Mengen werden sich jedoch ändern, da das Gebäude umgebaut wird, Details entnehmen Sie bitte den Preisblättern.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung SWK MOBIL GmbH
SWK MOBIL GmbH 47804 Krefeld St. Töniser Str. 270 und diverse WC-Endhaltestellen (Details siehe Vergabeunterlagen)
375 213 m2/Jahr
Unterhaltsreinigung SWK MOBIL GmbH
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Glasreinigung SWK MOBIL GmbH
SWK MOBIL GmbH
47804 Krefeld St. Töniser Str. 270
Glasreinigung SKW MOBIL GmbH
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Heizwerke und Wasserwerke
NGN Netzgesellschaft Niederrhein MBH 47804 Krefeld Heizwerke und Wasserwerke diverse Adressen, siehe Vergabeunterlagen
Unterhaltsreinigung Heizwerke und Wasserwerke
82 932 m2/Jahr
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Glasreingung Wasserwerke
NGN Netzgesellschaft Niederrhein MBH
47804 Krefeld
Glasreinigung Wasserwerke
693,16 m2 / Jahr
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt „Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eingereicht werden. Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1. er im Handelsregister eingetragen ist,
2. er das deutsche Recht anerkennt,
3. keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
4. alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5 über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6. er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7. er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8. er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9. er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10. in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11. in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12. Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Mit den Ausschreibungsunterlagen wird das Formblatt „Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
Geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eingereicht werden.
Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, wenn er Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will.
Der Bieter hat in dem Dokument „Erklärung Einsatz von Subunternehmern" diese anzugeben und dieses auszufüllen, wenn er Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will, welche Leistungen in welchem Umfang er an welchen Subunternehmer übertragen will.
Von jedem Subunternehmer sind die für die zu übernehmende Leistung die geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Dokument Eignungsangaben).
Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist jedoch unzulässig. Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die allgemeine und besondere berufliche Zuverlässigkeit besitzt und diese vorbenannte Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit der Abgabe des Angebotes des Bieters nachgewiesen wird.
Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG wird dem Wechsel zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Subunternehmer gewährleistet ist, wofür der Bieter beweispflichtig ist.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und müssen für die zu übernehmende Leistung die geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Bietern für die von ihnen jeweils übernommenen Leistungen mit dem Teilnehmerantrag / Angebot vorlegen (Dokument Eignungsangaben).
Die Anlage „Erklärung der Bietergemeinschaft" ist auszufüllen und mit dem Teilnehmerantrag einzureichen.
Nach Einreichung des Angebotes ist eine Änderung (Wechsel, Austausch, Hinzutreten etc.) der Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig.
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
Mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Verlust von Schlüsseln/Transponder aus der Schließanlage.
— Mindestforderung.
1. Nachweis der Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (= Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems im Bieterunternehmen).
— Mindestforderung
2. Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
(= Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Bieterunternehmen).
— Mindestforderung
3. Der/die Objektleiter/-in wird für die Qualitätssicherung eingesetzt und ihm/ihr ist es auch gestattet Reinigungstätigkeiten durchzuführen. Er/Sie muss montags bis freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Zwischen dem AG und der Objektleitung wird ein monatlicher Jour-Fix vor Ort vereinbart (für die Lose 1-4).
— Mindestforderung
4. Der Vorarbeiter/-in steht während der Arbeitszeit permanent als Ansprechpartner zur Verfügung. Er/Sie kontrolliert die tägliche Reinigungsleistung und ist für die Annahme von Sonderreinigungen berechtigt. Ihm /Ihr ist es auch gestattet bei der Reinigung mitzuwirken (für die Lose 1-4).
— Mindestforderung
5. Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen (m2 Anzahl als Einzellos) aus den letzten 3 Jahren (2017-2019) von unterschiedlichen Auftraggebern im Bereich der Unterhalts- bzw. Glasreinigung (muss im Zusammenhang mit der Angabe der o. g. angekreuzten Lose stehen) in vergleichbarer Größe.
— Mindestforderung
Des Weiteren gelten folgende Ausschlusskriterien für alle Lose:
— Überschreitung der vorgegebenen Obergrenzen der Reinigungsleistung einzelner oder mehrerer Lose oder Gewerke (siehe 1.2. Losinformationen)
— ein fehlendes oder nicht mindestens mit ausreichend bewertetes
Durchführungskonzept (d. h. weniger als 40 von 100 Gesamtpunkten im Kriterium Durchführungskonzept)
— fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Aufschlüsselung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze je angebotenem Los.
— fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter je angebotenem Los (Preisblätter Abrufleistungen gelten für alle Lose).
Die Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie wie unter I.3 Kommunikation angegeben. Evtl. Rückfragen zur Ausschreibung werden ebenfalls hierüber elektronisch abgewickelt.
Abgabe der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis 19.8.2020, 10.00 Uhr bzw. der Angebotsunterlagen bis 6.10.2020, 10.00 Uhr, ausgefüllt und unterschrieben mit nötigen Nachweisen, wie in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.1ff, bitte in Dateiform über diese Plattform hochladen. Rückfragen dürfen bis 13.8.2020, 10.00 Uhr gestellt werden.
Enthält das Angebot Unklarheiten, darf der AG nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung Aufklärung im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben verlangen.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können bereits eingereichte Angebote zurückgezogen werden.
Verspätet abgegebene oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge/Angebote werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In 4-6 Jahren
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVY22T
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 1473116
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.