Bauliche Qualifizierung der Städtischen Gesamtschule Kaarst-Büttgen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauliche Qualifizierung der Städtischen Gesamtschule Kaarst-Büttgen
Die Stadt Kaarst als Vergabestelle sucht einen Totalüber- oder Totalunternehmer, der die Planung und den schlüsselfertigen Neubau der Städtischen Gesamtschule Kaarst-Büttgen im Rahmen eines Globalpauschalvertrags realisiert. Die Schule nebst Mensa und Aula für ca. 1 000 Schüler ist mit einer BGF von ca. 15 500 m2, die ebenfalls durch den Totalüber- oder Totalunternehmer zu errichtende Dreifach-Sporthalle mit einer BGF von ca. 1 800 m2 anzunehmen.
Kaarst-Büttgen
Der Rat der Stadt Kaarst hat sich in seiner Sitzung am 10. Mai 2017 für die Errichtung einer 5-zügigen inklusiven Gesamtschule am Standort Riskeskirchweg in Kaarst-Büttgen entschieden. Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Kaarst.
Im Rahmen eines Totalunternehmer-/-übernehmermodells ist seitens des Auftragnehmers eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen und die komplette Ausführungsphase bis zur Bezugsfähigkeit durchzuführen.
Die Baumaßnahme hat den folgenden durch den Rat der Stadt Kaarst festgelegten Parametern zu entsprechen:
— Es ist eine 5-zügige inklusive Gesamtschule (5 Züge, Sek. 1, 3 Züge Sek. 2) für insgesamt ca. 1 000 Schüler zu errichten. In der Planung ist die Erweiterbarkeit der Schule zur 6-Zügigkeit (6 Züge, Sek. 1/4 Züge Sek. 2) zu berücksichtigen.
— Der Verwaltungstrakt ist gemäß Raumprogramm bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf eine 6-Zügigkeit auszurichten, gleiches gilt für die Mensa, die multifunktional auch als Versammlungsstätte für maximal 599 Personen auszubilden ist.
— Die ebenfalls geplante Dreifach-Turnhalle soll für Schul- und Vereinssport geeignet sein, jedoch nicht als Mehrzweckhalle konzipiert werden.
— Die Baukörper sind so anzuordnen, dass durch den Schulbetrieb besonders die Nutzung der Schulhöfe keine unzulässigen Lärmemmissionen zum südlich angrenzenden Wohngebiet Römerstraße ausgelöst werden. Die Außenanlagen auf der Projektfläche sind ebenfalls mit auszuführen.
— Entwurfsziel ist es, ein energieeffizientes, nachhaltiges Gebäude, das den aktuellen pädagogischen Anforderungen gemäß Raumtypenbuch und Raumprogramm entspricht, herzustellen. Dabei stellt die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Investitions- und Folgekosten eine wichtige Rolle.
— Grundsätzlich geht die Stadt Kaarst als Auftraggeber von einem im Sinne der BKI-Definition mittleren Standard aus.
— Die notwendige verkehrliche Anbindung wird in den Jahren 2019 und 2020 seitens der Stadt Kaarst hergestellt.
— Die erforderlichen Stellplätze werden gemäß Stellplatzkonzept ebenfalls in den Jahren 2019/2020 durch die Stadt Kaarst erstellt, so dass auf dem eigentlichen Baugrundstück keine PKW-Stellplätze hergestellt werden müssen, lediglich 90 Fahrradabstellplätze sind durch den Auftragnehmer auf dem Grundstück nachzuweisen.
Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf die sogenannte Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) im Entwurf nebst Anlagen verwiesen, welche im vorliegenden Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht wird.
Jeder unterlegene Bieter im Verhandlungsverfahren soll, sofern er ein wertbares Endangebot abgegeben hat, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 273.000,00 brutto erhalten (Klarstellung: allein die Teilnahme am hiesigen Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus). Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Rheinpromenade 4
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung ggf. vergaberechtlich zulässige Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die für die Realisierung notwendig sind.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (78 %), der Qualität des Projektentwurfs (20 %) sowie der Betriebskostenvorausschau (2 %).
Das Qualitätskriterium wird weiter unterteilt in Städtebau, Freianlagen, Erweiterbarkeit (7 %), Funktionalität/Anordnungsbeziehungen (7 %) sowie Ästhetik/Gestaltung (Fassade und Innenausbau) (6 %).
Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die vertraglichen Vereinbarungen (BVB) mit Funktionaler Leistungsbeschreibung, Raumbuch und Raumprogramm zur Ausführung sind als Entwurf zur Kenntnisnahme der Bewerber beigefügt. Diese werden Gegenstand der Verhandlungen sein, die mit den späteren Bietern geführt werden und können sich dementsprechend noch ändern.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html