002-2020 – Stufe 2, Fachplanung Technische Ausrüstung, Errichtung eines Schulneubaus für die GGS Regenbogenschule, Scharnhorststr. 3-5, 51377 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 002-2020 - Stufe 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4 a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2144060
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
002-2020 – Stufe 2, Fachplanung Technische Ausrüstung, Errichtung eines Schulneubaus für die GGS Regenbogenschule, Scharnhorststr. 3-5, 51377 Leverkusen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 1-16 sowie 53-56 HOAI 2013 (Leistungsphase 1-9):
1. allgemeine Elektrotechnik,
2. Schwachstromtechnische Anlagen,
3. Sicherheitstechnische Anlage der Elektrotechnik,
4. Förderanlagen,
5. Blitzschutzanlagen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zuerst bis Leistungsphase 2, Vorplanung mit Kostenschätzung. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die weitere Beauftragung.
GGS Regenbogenschule
Scharnhorststr. 3-5
51377 Leverkusen
Planungsleistungen nach § 1-16 sowie 53-56 HOAI 2013 Leistungsphase 1-9 für die Maßnahme „Neubau und Sanierung GGS Regenbogenschule“ (Reduzierung der Leistungsphase 5-8 aufgrund der geplanten Vergabe der Bauausführung an einen Generalunternehmer. Die Auftraggeberin behält sich eine Fachlosvergabe vor.)
Errichtung eines Schulneubaus für die GGS Regenbogenschule unter Beibehaltung des Schulbetriebes am Standort; Bauen in 2-3 Bauabschnitten, mit 2 Sporthallen und Mensa, barrierefreie Erschließung, 12 Klassen und Nebenräume, 3 Klassenräume und Nebenräume für die GHS Theodor-Wuppermann-Schule gemäß Raumprogramm. Prüfung der Verwendung "erneuerbare Energien".
Umbaumaßnahmen im Bestand, welche durch die Anbindung des Neubaus entstehen. Neubau muss den heutigen Anforderungen einer modernen Bildungsstätte gerecht werden.
Rahmenbedingungen:
Beauftragung in Anlehnung an das Leistungsbild der HOAI 2013, Leistungsphase 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphase 1-2 für den Neubau und Sanierung der Grundschule vorbehaltlich des Grundsatzbeschlusses der politischen Gremien
Stufe 2: Leistungsphase 3, 5-9 vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Baubeschluss) und der Mittelbereitstellung für den Neubau und die Sanierung der Grundschule.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines Neubaus für die GGS Regenbogenschule, Scharnhorstsstr. 3-5, 51377 Leverkusen
Postanschrift: Auberlenstr. 13
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 15. Mai 2020, 10.00 Uhr, über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Das Angebot inklusive aller geforderten Unterlagen ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über das Bietertool unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1Y2T9
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.