Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 – Interdisziplinärer Erweiterungsbau am Zentralklinikum | 423-G54 Dämmarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 423-G54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 – Interdisziplinärer Erweiterungsbau am Zentralklinikum | 423-G54 Dämmarbeiten
Der Interdisziplinäre Erweiterungsbau Zentralklinikum ist ein Erweiterungsbau im Westen des bestehenden Zentralklinikums, der sich unmittelbar an den Bestand anschließt.
48149 Münster
Dämmarbeiten Sanitärtechnik
— Regenwasser ca. 570 m DN50 bis DN300; T;
— Trinkwasser warm/kalt ca. 3 220 m DN12 bis DN100;
— Schmutzwasserentlüftung ca. 370 m DN70 bis DN150 (zzgl. Formteile und Armaturen).
Dämmarbeiten Heizungstechnik:
— Heizungstechnik ca. 7 710 m DN15 bis DN150; 1 Verteiler (Schichtungsverteiler und Pufferspeicher; zzgl. Formteile und Armaturen.
Dämmarbeiten Kältetechnik/Kaltwassersysteme:
— Kältetechnik ca. 2 120 m DN15 bis DN150; zzgl. Formteile und Armaturen.
Dämmarbeiten Lüftungstechnik:
— 5 140 m2 Lüftungskanal (alle Luftarten); ca. 240 m2 Schachtdämmung vom Gerüst.
Brandschutzmaßnahmen:
— Abschottungsmaßnahmen aus Plattenmaterial F90/E90/L90: ca. 260 m2;
— Einzelverschlüsse von Brandschottungen: 640 St.;
— Ringspaltverschlüsse ca. 45 St.;
— Schallschottungen: ca. 100 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Armbrust GmbH
Postanschrift: Steinkampstraße 69
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYCK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.