130-2020, Rahmenvertrag zur Lieferung von Sport- und Spielgeräten vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2022 mit zweimaliger jährlicher Verlängerungsoption bis längstens 30.9.2024 in 6 Losen, Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Goetheplatz 1-4
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Postanschrift: Moskauer Str. 4 a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
130-2020, Rahmenvertrag zur Lieferung von Sport- und Spielgeräten vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2022 mit zweimaliger jährlicher Verlängerungsoption bis längstens 30.9.2024 in 6 Losen, Leverkusen
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt die Beschaffung von Sport- und Spielgeräten in Form eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2022 mit zweimaliger jährlicher Verlängerungsoption bis längstens 30.9.2024. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Bällen (Los 1), Netzen und Toren (Los 2), kleinen Sportgeräten und Hilfsmitteln (Los 3), Matten (Los 4), Materialschränken und -wagen (Los 5) sowie mobilen Sportgeräten (Los 6).
Bälle
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Basketbällen, Fußbällen, Handbällen, Volleybällen, Gymnastikbällen, Tischtennisbällen, Hockeybällen, Medizinbällen, Weichschaum-Softbällen, Softbällen, Wurf- und Schlagbällen, Indiaca, Floorbällen und Ballkompressoren.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens 30.9.2024.
Netze und Tore
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Badminton-Netzen, Volleyball-Turniernetzen, Handballtoren, Hallenhandball-Tornetzen, Basketball-Wandgerüsten, Basketball-Zielbrettern aus MDF, Basketballkörben abklappbar mit Draht und Netz, Basketballnetzen, Basketball-Wandanlagen, Montagearbeiten.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.9.2024.
Kleine Sportgeräte und Hilfsmittel
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Fitness-Steppern, Gymnastikreifen, Rollbrettern, Pedalos, Differential-Pedalos, Doppel-Pedalos, Schwungtüchern, Schwingseilen, Tischtennisschlägern, Hockey-Schlägern, Tauchring-Sets, Wassernudeln / Flexibeams, Schwimmbretter, Schwimmgürtel, Startklappen, Mannschaftswesten, Markierungskegel.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.9.2024.
Matten
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Gymnastikmatten, Leichtturnmatten, Niedersprungmatten und Weichbodenmatten.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.9.2024.
Materialschränke und -wagen
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Transportwagen, Ballwagen, Rollbrett-Transporter, Geräteschränke, Ballschränke, Garderobenschränke und Fächerschränke.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.9.2024.
Mobile Sportgeräte
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen Sport- und Spielgeräte sind in Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren sowie im Sportpark Leverkusen erforderlich. Diese sind in Leverkusen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine zentrale Anlieferstelle gibt es daher nicht. Aufträge können von unterschiedlichen Dienststellen erteilt werden.
Zudem kann der Berufsschulzweckverband aus dem Rahmenvertrag Bestellungen vornehmen.
Lieferung von Barren, Barrenmatten, Schwebebalken, Hochsprungständern, Hochsprunglatten, Hochsprungstäben, Sprungbrettern, Sprungkästen, Sprungpferden, Turnbänken, Turnböcken und Mini-Trampolinen.
Es besteht die Option seitens der Stadt Leverkusen, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Wird der Vertragsverlängerung nicht bis zum 30.6.2022 bzw. 30.6.2023 widersprochen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.9.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin/Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt „Angebot von Liefer- und Dienstleistungen – mehrere Lose“,
2. Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/ausschreibungen/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden_EU.pdf),
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Formular „Anlage 1 – Leistungsverzeichnis“ bzw. eine durch die Bieterin/den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses der Auftraggeberin/des Auftraggebers.
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Beabsichtigt die Bieterin/der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss sie/er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass sie/er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Sie/Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt eine Bieterin/ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin/der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen sechs Kalendertagen vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit der Bewerberin/dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie jeweils 500 000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; es ist ein Jahresumsatz von mindestens 200 000,- EUR vorzuweisen.
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (siehe oben),
2. Nachweis zum erklärten Jahresumsatz (siehe oben): Letzter verfügbarer durch Steuerberater oder ähnliche testierter Jahresabschluss, aus dem der Gesamtumsatz und gegebenenfalls der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags hervorgehen.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin/vom Bieter nachzuweisen, dass ihr/ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
2. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin/der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin/vom Bieter beabsichtigt).
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht,
2. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt),
3. Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist,
4. Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen gemäß der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin/vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen/Bewerber oder Bieterinnen/Bieter die vorgegebenen Normen der Qualitätssicherung erfüllen,
2. Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis dafür, dass Bewerberinnen/Bewerber oder Bieterinnen/Bieter die vorgegebenen Systeme oder Normen des Umweltmanagements erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieterinnen/Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung zur Ausschreibung eines Anschlussvertrages erfolgt ca. ein halbes Jahr vor Ablauf des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages beziehungsweise ein halbes Jahr vor Ablauf des ersten oder zweiten Vertragsverlängerungszeitraumes, spätestens jedoch Mitte des Jahres 2024.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber ist nicht möglich. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
2. Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 5. August 2020 um 10.00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
3. Unterlagen, die die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1Y224
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.