Neubau und Erweiterung Gesamtschule am Forstgarten, Lüftungstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2020-0093
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Gesamtschule am Forstgarten, Lüftungstechnische Anlagen
Neubau und Erweiterung Gesamtschule am Forstgarten, Lüftungstechnische Anlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/10/2020
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/10/2020