Software und Dienstleistungen des Herstellers Matrix42 Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.09 - 9946/19/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software und Dienstleistungen des Herstellers Matrix42
Software und Dienstleistungen des Herstellers Matrix42.
Bundesgebiet
DEUTSCHLAND
Software und Dienstleistungen des Herstellers Matrix42.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Führen Sie den Nachweis, dass die Bewerberin/Bieterin in einem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbare Register eines anderen EU-Mitgliedstaates eingetragen ist. Bitte legen Sie dazu einen Auszug vor, der nicht älter als 3 Monate ist,
— Die Anlage "09_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen,
— Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Um die Auskunft einholen zu können, füllen Sie bitte die Anlage „10_Unternehmensdaten" aus,
— Drittunternehmen /Eignungsleihe
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „07_Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „08_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege" auszufüllen.
Ist ein Drittunternehmen als Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe vorgesehen, ist das durch das Drittunternehmen unterzeichnete Formular „09_Eigenerklaerung_Ausschlussgründe" einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss der Unterauftragnehmerin vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung der Unterauftragnehmerin verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen. Nach Zuschlagserteilung kann ein Austausch von Unterauftragnehmern nur noch mit Zustimmung der Vergabestelle/Auftraggeberin erfolgen. Die auf eine Unterauftragnehmerin übertragene Leistung darf von diesem nicht weitergegeben werden.
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „06_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz der jeweiligen Bieterkonstellation der letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) bezogen auf den für die Ausschreibung maßgeblichen Geschäftszweig anzugeben. Der Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „17_Unternehmensdarstellung".
1) Beschäftigtenzahl
Im Rahmen der Ausschreibung wird für die jeweilige Bieterkonstellation, bezogen auf für Matrix42 zertifizierte Mitarbeitern/innen, eine Anzahl von mindestens vier Kräfte für den Bereich Vertrieb, mindestens 3 Kräfte für den Bereich Presales und mindestens sechs Kräfte für den Bereich Consulting in den letzten 3 Jahren gefordert. Bitte tragen Sie diese Daten in das Formular „17_Unternehmensdarstellung" ein und legen Sie einen entsprechenden Nachweis des Herstellers Matrix42 vor.
2) Sprache
Mit Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass alle Beschäftigten inkl. Vertretung, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen werden, die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
3) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand in der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „18_Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
— Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern;
— Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben;
— Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit;
— Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS;
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung;
— Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
— Bundesanstalt für Straßenwesen;
— Bundesarchiv;
— Bundesgerichtshof;
— Bundesinstitut für Berufsbildung;
— Bundeskriminalamt;
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
— Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
— Bundespatentgericht;
— Bundesrechnungshof;
— Bundesversicherungsamt;
— Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof;
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.;
— Deutscher Wetterdienst;
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik;
— Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.;
— Deutsches Patent- und Markenamt;
— Erdölbevorratungsverband KdöR;
— Friedrich-Loeffler-Institut;
— Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt;
— Generalzolldirektion Direktion VIII – Zollkriminalamt;
— Hanns-Seidel-Stiftung;
— Heinrich-Böll-Stiftung e. V.;
— Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung;
— Informationstechnikzentrum Bund;
— Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.;
— Kraftfahrt-Bundesamt;
— Max Rubner-Institut;
— Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin;
— Paul-Ehrlich-Institut;
— Robert-Koch-Institut;
— Unfallversicherung Bund und Bahn;
— Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.;
— Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.